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Ausländerbeirat

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Ausländerbeirat, in einigen Städten auch Ausländerrat (teilweise umbenannt), ist ein Überbegriff für verschiedene Gremien und Organe, die insbesondere auf kommunaler Ebene die gesetzliche Aufgabe haben, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten. Dazu beraten die Ausländerbeiräte die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

Inhaltsverzeichnis


Deutschland

Die Vorschriften zur Bildung von Ausländerbeiräten und deren Aufgaben und Rechte sind in Deutschland entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung von Bundesländern zu Bundesland unterschiedlich. Die Einführung der Ausländerbeiräte ist ein Ergebnis der wachsenden rechtlichen und tatsächlichen Integration der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Die Bürger Europas haben in den einzelnem Mitgliedsstaaten das aktive und passive Wahlrecht zu den Organen der Gemeinde entsprechend dem geltenden Kommunalwahlrecht. Die in Deutschland lebenden Ausländer umfassen jedoch darüber hinaus die größere Gruppe der Nicht-EU-Ausländer, die über die Ausländerbeiräte eine Teilhabe an den kommunalen Entscheidungsprozessen erlangen. Die Aufgabe zur Bildung von kommunalen Ausländerbeiräten ist den Gemeinden als konkrete Ausformulierung der kommunalen Selbstverwaltung durch Landesrecht übertragen.

Wahlberechtigt sind in der Regel die volljährigen Ausländer, die seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde wohnen. Zudem wahlberechtigt sind Deutsche, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Damit haben EU-Ausländer und ehemalige Ausländer einen größeren Einfluss auf die Verwaltung der Gemeinde, als gebürtigen Deutsche, da sie einerseits in den allgemeinen kommunalen Organen, zusätzlich aber auch in den und durch die Ausländerbeiräte vertreten sind und sich somit überproportional an der Meinungsbildung und Beschlussfassung in den Gemeinden beteiligen können.

Im Bundesausländerbeirat, dem Ansprechpartner für die Regierugsorgane auf Bundesebene, sind die Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Ausländerbeiräte und Ausländervertretungen zusammengeschlossen. Zur Zeit vertritt er ca. 400 Ausländerbeiräte aus 13 Bundesländern.

Bundesland Ausländerbeirat
Baden-Württemberg Ausländerbeirat (Baden-Württemberg)
Bayern Ausländerbeirat (Bayern)
Berlin Ausländerbeirat (Berlin)
Brandenburg Ausländerbeirat (Brandenburg)
Bremen Ausländerbeirat (Bremen)
Hamburg Ausländerbeirat (Hamburg)
Hessen Ausländerbeirat (Hessen)
Mecklenburg-Vorpommern Ausländerbeirat (Mecklenburg-Vorpommern)
Niedersachsen Ausländerbeirat (Niedersachsen)
Nordrhein-Westfalen Ausländerbeirat (Nordrhein-Westfalen)
Rheinland-Pfalz Ausländerbeirat (Rheinland-Pfalz)
Saarland Ausländerbeirat (Saarland)
Sachsen Ausländerbeirat (Sachsen)
Sachsen-Anhalt Ausländerbeirat (Sachsen-Anhalt)
Schleswig-Holstein Ausländerbeirat (Schleswig-Holstein)
Thüringen Ausländerbeirat (Thüringen)

Literatur

  • Gerhard Bennemann, Frank Brodbeck, Uwe Daneke, Rudolf Beinlich, Arnulf Simon, Ernst Meiss, Sven Teschke, Walter Unger, Stefan Zahradnik, Michael Borchmann, Wolfgang Schön, Jürgen Dieter: Kommunalverfassungsrecht Hessen, 1999 - hier: Kommentare zu den §§ 84-88 ISBN 3-8293-0222-3

Österreich

Schweiz

In der Schweiz ist die Institution des Ausländerbeirates weitgehend unbekannt. Einige Gemeinden haben aber gewählte Kommissionen, bestehend aus Schweizer Bürgern, die zuständig sind für Anliegen gewisser Personengruppen, manchmal auch Ausländer im Speziellen. Aufgrund des föderalistischen politischen Systems der Schweiz haben die Kantone jedoch das Recht, Ausländer vollumfänglich zur Wahl für kommunale oder gar kantonale Ämter zuzulassen. In diversen Kantonen wurde von dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht[1].

Wikipedia
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