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Ausgleichende Gerechtigkeit
Aus Kefk.
Die ausgleichende Gerechtigkeit (auch kommutative Gerechtigkeit, justitia commutativa) ist ein Unterbegriff der Gerechtigkeit.
Hier die häufigsten „Anwendungsgebiete“:
- Tausch von Gütern (Gleichwertige Güter, auch Kauf usw.)
- Wiedergutmachung von Schäden (Schadenersatz usw.)
- Verhängung von Strafen (Strafrecht)
