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Ausgleichende Gerechtigkeit

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Die ausgleichende Gerechtigkeit (auch kommutative Gerechtigkeit, justitia commutativa) ist ein Unterbegriff der Gerechtigkeit.

Hier die häufigsten „Anwendungsgebiete“:

  • Tausch von Gütern (Gleichwertige Güter, auch Kauf usw.)
  • Wiedergutmachung von Schäden (Schadenersatz usw.)
  • Verhängung von Strafen (Strafrecht)

Siehe auch

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