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Ausbietungsgarantie
Aus Kefk.
Die Ausbietungsgarantie ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger, der die Zwangsversteigerung einer Immobilie betreibt, und einem an der Ersteigerung interessierten. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Bietinteressent (Garant) gegenüber dem betreibenden Gläubiger (Garantienehmer), im Versteigerungstermin ein Gebot in vereinbarter Mindesthöhe abzugeben. Der Vertrag bedarf nach deutschem Recht gem. § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, weil sich in ihm der Garant zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet. Oft bietet der Garantienehmer als Gegenleistung an, bei der Finanzierung des Meistgebotes Sonderkonditionen zu gewähren, auf Sicherheitsleistung zu verzichten oder den Zuschlag an den Garanten nicht zu verhindern.
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