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Ausbürgerung

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Ausbürgerung ist der Verlust der Staatsangehörigkeit durch zwangsweisen Entzug oder Aberkennung. Besitzt die Person keine weitere Staatsangehörigkeit, so wird sie staatenlos.

Inhaltsverzeichnis

Ausbürgerungen in Deutschland

In Deutschland griffen sowohl das Dritte Reich als auch die DDR auf Ausbürgerungen zurück, vor allem gegen politisch Oppositionelle und Unliebsame (z.B. im Dritten Reich: (Flucht-)Juden). Gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG ist die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Die Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) kann es allerdings zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommen, z.B. beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in eine ausländische Streitkraft (§ 28 StAG). Wer eine fremde Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen erwerben will, benötigt vor Beantragung der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) nach § 25 II StAG (siehe Weblinks). Außerdem ist es z. B. möglich und zulässig, dass eine durch falsche Angaben erschlichene Einbürgerung widerrufen wird.

Prominente Beispiele für eine Ausbürgerung sind:

In der BRD erregte 2002 die „Ausbürgerung“ des deutschen Schriftstellers Peter-Paul Zahl öffentliche Aufmerksamkeit. Diesem verweigerte die deutsche Botschaft in Kingston (Jamaika) einen neuen Reisepass; er habe, so die Begründung, 1995 mit der Einbürgerung in Jamaika automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Die Auseinandersetzung wurde schließlich durch die Wiedereinbürgerung Zahls im November 2004 beendet.

Ausbürgerung in der Schweiz

Von Ausbürgerung spricht man umgangssprachlich in der Schweiz, wenn einem Eingebürgerten nachträglich die Einbürgerung abgesprochen wird, weil er beim Einbürgerungsgesuch schwerwiegende Tatsachen verschwiegen hat (unwahre Angaben gemacht hat), die die Einbürgerung ausgeschlossen hätten.

Literatur

  • Hepp, Michael (Hrsg.), Die Ausbürgerung deutscher Staatsangehöriger nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Listen, München 1985
  • Wolf Biermann, Die Ausbürgerung Anfang vom Ende der DDR, Berlin 2001


Weblinks


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