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Aufzugs- und Fahrtreppenkartell
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Das so genannte Aufzugs- und Fahrtreppenkartell, auch "Lift-Kartell" oder "Fahrstuhl- und Rolltreppenkartell" genannt, hat zwischen 1995 und 2004 Preise festgesetzt, Märkte aufgeteilt, Gebote für Beschaffungsaufträge manipuliert und geschäftlich wichtige und vertrauliche Informationen ausgetauscht. Die ersten Anhaltspunkte hat es Ende 2003 gegeben, daraufhin rückten die Fahnder der EU-Wettbewerbskommission im Januar 2004 zu Razzien aus. Tatsache ist, dass das Kartell zumindest in Deutschland und den Benelux-Staaten funktionierte. Im Visier der Fahnder waren dort 17 Tochtergesellschaften des weltweit führenden Quartetts der Aufzugs- und Fahrtreppenkonzerne ThyssenKrupp Elevator aus Deutschland, die zum US-amerikanischen Konzern United Technologies gehörende Otis, Schindler aus der Schweiz, Kone aus Finnland, sowie ferner die Mitsubishi Elevator Europe, die am niederländischen Kartell mitwirkte. Nach über dreijährigen Ermittlungen verhängte im Februar 2007 die EU-Wettbewerbskommission die bislang höchste Kartellstrafe, die sich wie folgt aufteilt:
- ThyssenKrupp: 479,67 Mio. Euro,
- Otis: 224,93 Mio. Euro,
- Schindler: 143,75 Mio. Euro
- Kone: 142,12 Mio. Euro
- Mitsubishi: 1,84 Mio. Euro.
Anzumerken ist, dass die Geldbuße für Kone in Belgien und Luxemburg komplett erlassen wurde, weil sie dort mit den Ermittlern kooperierten. Den 50%-igen Zuschlag für ThyssenKrupp begründet die Kommission damit, dass das Unternehmen bereits 1998 für die Teilnahme an einem Edelstahl-Kartell abgestraft wurde und damit als Wiederholungstäter eingestuft wurde.
Die Bosse der Konzerne gingen dabei mit offenbar großer krimineller Energie zu Werke: Geschäftsführer, Vertriebsdirektoren und Kundendienstleiter trafen sich regelmäßig in Bars und Restaurants, unternahmen Reisen aufs Land oder ins Ausland und benutzten Prepaid-Handys, um ein Aufspüren ihrer Gespräche zu verhindern. Bei ihren Treffen legten sie fest wer welchen (Neuanlagen-, Modernisierungs- oder Wartungs-) Auftrag zu welchem Preis erhalten sollte. Die anderen gaben unrealistisch hohe Angebote ab, um bei der Auftragsvergabe nie den Auftrag zu erhalten.
Das Kartell hat weitreichende wirtschaftliche Folgen, u. a. haben Wartungsverträge Laufzeiten von bis zu 50 Jahren. Um sich vor illegalen Verträgen zu schützen legt die EU-Kommission nahe, nationale Gerichte anzurufen. Wer sich auf den Beschluss der EU-Kommission berufe, könne vorteilhaftere Verträge aushandeln und obendrein Schadenersatz verlangen.
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