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Aufsichtsvorlage
Aus Kefk.
Als Aufsichtsvorlage bezeichnet man Ausgangsmaterial der Fotografie und Reprografie, das nicht durchsichtig ist und nur unter Auflicht für den weiteren Prozess verwendet werden. Dies sind beispielsweise Fotos, Drucke, Malereien und Zeichnungen.
Die Kameras und Scanner können daher nur das von der Vorlage reflektierte Licht verwerten. Bei der Aufnahme muss besonders auf die Vermeidung störender Reflexionen (Spiegelungen) geachtet werden (z. B. durch den Einsatz von polarisiertem Licht mittels Polfiltern an der Lichtquelle und der Kamera).
Das Gegenteil wäre eine Durchsichtsvorlage, beispielsweise ein Diapositiv.
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