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Aufschießen einer Leine

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Unter Aufschießen einer Leine wird in der Seemannssprache bezeichnet, das Tauwerk nach seinem Gebrauch so zusammenzulegen, dass es verstaut bzw. alsbald wieder verwendet werden kann. Dadurch soll verhindert werden, dass nicht aufgeschossene Leinen „unklar kommen“, die Arbeit behindern, eine Unfallquelle darstellen, verloren gehen oder beschädigt werden.

Die Leine wird in gleichlange Buchten gebündelt und das Bündel häufig mit einigen Törns um seine Taille gegen ein Aufgehen gesichert. Fallen, die an einer Mastklampe belegt sind, werden nach dem Aufschießen mit einem Kopfschlag über das obere Klampenhorn gesichert.

Zu beachten ist bei geschlagenem Tauwerk die Richtung des Aufschießens: rechtsgeschlagenes Tauwerk muss im Uhrzeigersinn, linksgeschlagenes im entgegengesetzten Uhrzeigersinn aufgeschossen werden. Leinen, die einseitig belegt sind, schießt man vom belegten Ende her auf. Lange und vertörnte Leinen lässt man vor dem Aufschießen zunächst einmal komplett durch die Hand laufen, um etwaige Kinken (Verdreher) zu beseitigen.

Genau wie bei einem Seil versteht man unter Aufschießen auch das Zusammenlegen eines Kabels. Auch hier kommt es darauf an, dass sich das Kabel nicht in sich selbst verdreht.

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