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Aufruf
Aus Kefk.
Unter einem Aufruf versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch die öffentliche Aufforderung zu einem bestimmten Handeln, einer Aktion, nach einer publizierten Vorgehensweise von einer Gruppe oder Organisation. Handelt es sich dabei um einen quasi-staatlichen Urheber, so spricht man von einer Proklamation.
Am häufigsten begegnet uns der Spendenaufruf, der an an das Mitleid appelliert, um den Adressaten zur Handlung, d.h. zur Spende im Zuge von Katastrophen oder allgemeiner Aktionen gemeinnütziger Organisationen, wie zum Beispiel der Deutschen Krebshilfe, zugunsten von Hilfebedürftigen beziehungsweise Opfern zu bewegen.
Doch selbst der Aufruf der Arzthelferin, der uns in die Sprechstunde des Arztes bittet, oder derjenige des Gerichtsdieners, der den Zeugen zum Eintritt in den Gerichtssaal auffordert, verdient diese Bezeichnung, selbst wenn er uns mit diesem Namen kaum zu Bewußtsein kommt.
Weblink
- http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/appell/index.de.html - Aufruf zum Handeln bezügl. des Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission für die Patentierbarkeit von Software-Innovationen als Beispiel
