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Auflösungsgrenze
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1873 formulierte Ernst Abbe in Jena seine bis heute gültige Theorie der mikroskopischen Auflösung. Demnach begrenzt die Wellennatur des Lichts die räumliche Auflösung optischer Verfahren: Was kürzer ist als eine Lichtwelle, kann nicht mehr abgebildet werden. Genauer besagt die Theorie, dass zwei leuchtende Punkte gerade noch unterschieden werden können, wenn beide ersten Intensitätsminima ihrer gemeinsamen Intensität noch ins optische Gerät fallen.
Die Begrenzung der mikroskopischen Auflösung wird nach Abbe auch Abbesche Beugungsgrenze genannt. Mit dem STED-Mikroskop lassen sich auch Gegenstände mit einer Größe kleiner als die Abbesche Beugungsgrenze abbilden.
Siehe auch: Interferenz am Doppelspalt
