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Aufklärungsquote

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Die Aufklärungsquote (AQ) ist das Verhältnis der aufgeklärten Fälle (hinsichtlich der Täterschaft) zu den polizeilich registrierten ("bekannt gewordenen") Fällen (also Straftaten) in einem Berichtszeitraum, der regelmäßig ein Jahr beträgt. Aufgeklärt heißt dabei, es wurde ein Tatverdächtiger - mit hinreichendem Tatverdacht - ermittelt. Durchaus möglich sind durch die polizeiliche Erfassung (von Fällen des Vorjahres) Aufklärungsquoten oberhalb von 100%. Die Aufklärungsquote wird anhand der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ermittelt, beruht also allein auf der polizeilichen Einschätzung, ob es zu einer Aufklärung der Straftat gekommen ist, unbeschadet der Frage, ob der von der Polizei ermittelte Tatverdächtige von der Justiz später überhaupt angeklagt oder gar verurteilt wird. Auch berücksichtigt sie keinerlei Dunkelziffer. Sie fällt aus diesem Grunde unrealistisch hoch aus und dient in erster Linie nicht seriösen kriminologischen Betrachtungen, sondern der politischen Argumentation.

Delikte mit hohen Aufklärungsquoten sind so genannte Kontrolldelikte, die aber über ein großes Dunkelfeld (Dunkelziffer) verfügen.
Hohe Aufklärungsquoten (2004):

Niederige Aufklärungsquoten (2004):

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik der Bundesrepublik Deutschland

Siehe auch

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