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Aufhebung
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Der Ausdruck Aufhebung
- bezeichnet im Rechtswesen unter anderem die Rückgängigmachung einer Entscheidung, siehe
- ist ein Schlüsselbegriff in Hegels Philosophie, siehe Dialektische Aufhebung
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
