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Außer Dienst

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel beschäftigt sich mit einem Zusatz für Personen im Ruhestand. Für die Erzählung siehe Außer Dienst (Erzählung).
Bild:Icon falscher Titel.svg Der korrekte Titel dieses Artikels lautet „außer Dienst“. Diese Schreibweise ist aufgrund technischer Einschränkungen nicht möglich.

außer Dienst (a. D.) ist ein Zusatz zur Amtsbezeichnung von Beamten, Richtern, Soldaten, usw. im Ruhestand.

Dieses ist zum Beispiel im deutschen Bundesbeamtengesetz (BBG), § 81, geregelt:

„(3) Ruhestandsbeamte dürfen die ihnen bei der Versetzung in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz ‚außer Dienst‘ (‚a. D.‘) und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel weiterführen. Wird ihnen ein neues Amt übertragen, so erhalten sie die Amtsbezeichnung des neuen Amtes; gehört dieses Amt nicht einer Besoldungsgruppe mit mindestens demselben Endgrundgehalt (§ 26 Abs. 1 Satz 2) an wie das bisherige Amt, so dürfen sie neben der neuen Amtsbezeichnung die des früheren Amtes mit dem Zusatz ‚außer Dienst‘ (‚a. D.‘) führen. Ändert sich die Bezeichnung des früheren Amtes, so darf die geänderte Amtsbezeichnung geführt werden.“

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