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Assoziativgesetz

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Das Assoziativgesetz (lat. associare - vereinigen, verbinden, verknüpfen, vernetzen), auf Deutsch Verknüpfungsgesetz oder auch Verbindungsgesetz, ist eine Regel aus der Mathematik. Eine (zweistellige) Verknüpfung ist assoziativ, wenn die Reihenfolge der Ausführung keine Rolle spielt. Anders gesagt: die Klammerung mehrerer assoziativer Verknüpfungen ist beliebig.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Assoziativgesetz = Klammergesetz

In einem Summen- oder Produktterm darf man die Summanden oder Faktoren beliebig mit Klammern verbinden. Dies gilt auch für mehr als drei Summanden oder Faktoren.

Eine binäre Verknüpfung {\circ}\colon A \times A\to A auf einer Menge A heißt assoziativ, wenn für alle a,b,c\in A gilt

 a \circ \left( b \circ c \right) = \left( a \circ b \right) \circ c (Assoziativität)

Folgerungen

Bei Gültigkeit des Assoziativgesetzes lässt sich eine vereinfachte klammerfreie Notation einführen. Wegen

 \left( a \circ b \right) \circ c = a \circ \left( b \circ c \right)

ist der Ausdruck

 a \circ b \circ c

eindeutig, da aus jeder beliebigen Klammerung immer das gleiche Ergebnis folgt.


Beispiele

Als Verknüpfungen auf den reellen Zahlen sind Addition und Multiplikation assoziativ, es gilt zum Beispiel

(2+3)+7=5+7=12\quad =\quad 2+(3+7)=2+10=12

Die Subtraktion und Division sind hingegen nicht assoziativ, denn es ist z. B.

 2 - (3 - 1) = 0 \quad\neq\quad (2 - 3) - 1 = -2 .

Auch die Potenz ist nicht assoziativ, da z. B.

2^{(2^3)} = 2^8 = 256 \quad\neq\quad 64 = 4^3 = (2^2)^3

gilt.

Einordnung

Das Assoziativgesetz gehört zu den Gruppenaxiomen, wird aber bereits für die schwächere Struktur einer Halbgruppe gefordert.


Siehe auch

Wikipedia
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