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Argumentum a fortiori
Aus Kefk.
Die lateinische Redewendung Argumentum a fortiori wird sprachlich (hauptsächlich in der Rechtsprechung oder in der Theologie) mit den Bedeutungen:
- "Vom Stärkeren her"
- "erst recht"
- "um so mehr" bzw. "um so weniger"
- "nach dem stärker überzeugenden Grunde"
verwendet, um einen Beweis einer Behauptung durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung auszudrücken. Ein logischer Schluss nach dieser Methode wird auch als "Erst-recht-Schluss" bezeichnet (Beispiel: Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren, ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren). Für den "Erst-recht-Schluss" unterscheidet man
- A maiore ad minus: Schluss vom Größeren auf das Kleinere
- A minore ad maius: Schluss vom Kleineren auf das Größere
Das Argumentum a fortiori wird meist zur Bekräftigung von Behauptungen eingesetzt, manchmal auch um einen logischen Schluss vorzutäuschen wo keiner ist (Petitio principii).
Literatur
- Grabenhorst, Thomas K. Das argumentum a fortiori Verlag Peter Lang 1990 ISBN-Nummer 3-631-43261-5
- Schneider, Logik für Juristen, S. 158ff.
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