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Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)
Aus Kefk.
Die deutsche Arbeitsstättenverordnung enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verordnung über Arbeitsstätten <tr> <td>Kurztitel:</td> <td>Arbeitsstättenverordnung</td> </tr> <tr> <td>Abkürzung:</td> <td>ArbStättV</td> </tr> |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
| FNA: | 7108-34 / 7108-35
<tr><td>Ursprüngliche Fassung vom:</td><td>20. März 1975 (BGBl. I S. 729)</td></tr> |
| Inkrafttreten am: |
<tr>
<td>Letzte Neufassung vom:</td>
<td>12. August 2004 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Hierzu zählen z. B. die Mindestabmessungen für Arbeitsräume, die Lüftung und Temperierung der Arbeitsräume, die Mindestbeleuchtung, Anforderungen an innerbetriebliche Verkehrswege (Fußgänger- und Fahrzeugverkehr) u. v. m.
Zu einzelnen Vorschriften gibt es so genannte Arbeitsstättenrichtlinien, die genauere Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Arbeitsstättenverordnung einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinien ist bundesweit gültig.
Der Vollzug der Arbeitsstättenverordnung obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern (Gewerbeaufsicht) bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz (je nach Bundesland). In Baden-Württemberg sind die Landratsämter bzw. Stadtkreise zuständig.
2003 wurde die Arbeitsstättenverordnung um Regelungen zum Nichtraucherschutz ergänzt.
Arbeitsstättenverordnung 2004
Im August 2004 wurde die Arbeitsstättenverordnung neu erlassen. In der geänderten Fassung sind viele Definitionen und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Deregulierung weggefallen.
Weblinks
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
