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Arbeitsschutz

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<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden Die Artikel Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Die Diskussion über diese Überschneidungen findet hier statt. Bitte äußere dich dort, bevor du den Baustein entfernst. Contributor 01:09, 29. Mär. 2007 (CEST)
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Arbeitsschutz beschäftigt sich mit sicheren Arbeitsbedingungen (kurzfristige Einwirkung; z.B. Helmpflicht, Sicherheitsschuhe usw.), dem Gesundheitsschutz (langfristige = chronische sowie kurzzeitig auftretende = akute Einwirkung; z.B. Gefahrstoffe, Lärm usw.) und dem personenbezogenen Schutz (z.B. Mutterschutz, Jugendschutz) bei der Arbeit. Im Betrieb kann er über ein Arbeitsschutzmanagement umgesetzt werden.

In der EU gibt es einheitliche Richtlinien für den Arbeitsschutz, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden.

In den deutschsprachigen Staaten werden zum Teil unterschiedliche, allerdings weitgehend synonyme, Begriffe für den in Deutschland gängigen Begriff Arbeitsschutz verwendet. In Österreich ist der Begriff des Arbeitnehmerschutzes bzw. des ArbeitnehmerInnenschutzes verbreitet, in der Schweiz der Begriff der Arbeitssicherheit. Die unterschiedlichen Begriffe hängen zum Teil von den namentlich unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen ab.

Inhaltsverzeichnis

Arten des Arbeitsschutzes

Beim Arbeitsschutz kann man zwischen dem technischen Arbeitsschutz und dem sozialen Arbeitsschutz unterscheiden.

Der technische Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten.

Der soziale Arbeitsschutz hingegen beinhaltet allgemeine Dinge wie z.B. Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz.

Arbeitsschutz in Deutschland

In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht:

  1. durch die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer (Bezeichnungen: Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz). Für den Bund und die Bundesbehörden einschließlich der mittelbaren Bundesverwaltung, zu denen der Bundesaufsicht unterstehende Sozialversicherungen (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, etc.) gehören, ist im Auftrag der zentralen Arbeitsschutzkommission beim Ministerium des Inneren die Unfallkasse des Bundes zuständig.
  2. durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

In diesem Forschungszweig ist als Bundesbehörde auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) tätig.

Geschichte

Technischer und sozialer Arbeitsschutz wurden im 19. Jahrhundert in Preußen eingeführt, da sich durch Kinderarbeit der Gesundheitszustand der Rekruten dramatisch verschlechtert hatte. Dazu erließt König Friedrich Wilhelm III. im Jahr 1839 das Preußische Regulativ.

Die preußische Gewerbeordnung, die später zur Grundlage der Gewerbeordnung des Deutschen Reichs wurde, verpflichtete die Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz ihrer Arbeiter zu ergreifen. Es entstand der Begriff des „Arbeiterschutzes“.

1884 wurde unter Bismarck das Unfallversicherungsgesetz verabschiedet, das auch zur Gründung der Berufsgenossenschaften führte. 1924 wurde in Berlin die Klinik für Berufskrankheiten eingerichtet und 1933 zum Universitätsinstitut ausgebaut.

Zum Ende des 19. Jahrhunderts hin wurden Schritt für Schritt auch die Angestellten und Beamten durch gesetzliche Regelungen vor arbeitsbedingten Gefahren geschützt. Aus dem „Arbeiterschutz“ wurde der „Arbeitsschutz“.

1974 trat das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) in Kraft.

Gesetzliche Verankerung

Durch die Umsetzung europäischer Richtlinien hat sich in Deutschland eine neue Gesetzesstruktur herausgebildet:

Arbeitsschutz in Österreich

Unter Arbeitsschutz (engl.: OSH: Occupational Safety and Health) versteht man die Summe aller Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziele haben. In Österreich wird dieses Gebiet exakter als Arbeitnehmerschutz bzw. ArbeitnehmerInnenschutz bezeichnet.

Der Arbeitsschutz in Österreich ist (wie in vielen anderen europäischen Ländern auch) wesentlich durch die grundsätzlichen Richtlinien der EU bestimmt. Auf diesen Richtlinien basieren die meisten der nationalen Arbeitsschutzgesetze und -Verordnungen, wie z. B. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

Eine Übersicht über die Bestimmungen des ASchG gibt die Broschüre "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [1].

Die Arbeitsinspektion ist die größte gesetzlich beauftragte Organisation zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Durch eine bundesweit homogene Vollzugspraxis werden die Ansprüche nach gleichen Rechten und fairem Wettbewerb in der Arbeitswelt sichergestellt. Sie trägt so zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, zur Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitsschutzes bei.

Die Arbeitsinspektion in Österreich ist mit einer eigenen Website im Internet vertreten. Die Palette der Themen reicht von den allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen bei der Arbeit, der Gestaltung von Arbeitsstätten und dem Maschinenschutz bis zu Arbeitszeitregelungen und dem Schutz für bestimmte Personengruppen in der Arbeitswelt.

Geschichte

1883 wurde in Österreich durch die Schaffung der "Gewerbeinspection" eine umfassende Überwachungsbehörde eingerichtet. Eine Änderung der Gewerbeordnung im Jahr 1885 setzte mehrere Arbeitsschutzregelungen fest. So wurde beispielsweise die maximale Arbeitszeit für Fabrikarbeiter auf 11 Stunden fixiert. Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche wurde Gewerbetreibenden verwehrt, Kinderarbeit verboten. Siehe Geschichtlicher Überblick über die Entwicklung der Österreichischen Arbeitsinspektion ([1]).

Arbeitsschutz in der Schweiz

Der Arbeitsschutz der Schweiz ist im Arbeitsgesetz geregelt und hat zum Ziel, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Das Gesetz ist anwendbar auf alle öffentlichen und privaten Betriebe insbesondere auf die Betriebe der Industrie, des Gewerbes und Handels.

Im Arbeitsgesetz werden besonders die Arbeitszeit (wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Überzeit, Ruhezeiten und Pausen), Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit und ununterbrochener Betrieb, Sonderschutz für Jugendliche, Schwangere und Mütter, industrielle Betriebe sowie der Gesundheitsschutz ganz allgemein festgelegt.

siehe: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel

Arbeitsschutz im vereinigten Königreich

Im Vereinigten Königreich werden Arbeitsschutzbestimmungen von der Health and Safety Executive geregelt.

Siehe auch


Quellen

  1. Broschüre "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)"

Weblinks

Deutschland

Österreich

Schweiz

Wikipedia
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