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Arbeitsmarkt
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Als Arbeitsmarkt wird das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskraft in einer Volkswirtschaft bezeichnet.
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Definition
Auf dem Arbeitsmarkt wird Arbeitskraft in Zeiteinheiten zu Marktbedingungen nachgefragt, angeboten und getauscht. Menschen verkaufen gegen Arbeitsentgelt ihre Arbeitskraft zur Verrichtung konkreter Tätigkeiten an Arbeitgeber, für die sie bestimmte Produkte herstellen oder Dienstleistungen ausführen. Die Arbeitgeber überlassen ihnen dazu die notwendigen Rohstoffe und Arbeitsmittel.
Es wird unterschieden zwischen
- 1. Arbeitsmarkt, der den betriebswirtschaftlich begründeten Bedarf nach Arbeitskräften (Arbeitsplatzangebote) von Unternehmen (Arbeitgeber) mit einer Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte (Arbeitnehmer) zusammenführt und
- 2. (staatlich geförderten) Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzubieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizuführen.
Der Arbeitsmarkt entwickelte sich im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung.
In den entwickelten Industrieländern können viele Menschen zwar über ihre persönlichen Arbeitsfähigkeiten, ihre Qualifikation und ihre Kompetenzen verfügen, aber sie haben nicht die - technischen, finanziellen, materiellen, organisatorischen - Produktionsmittel zur Verfügung, um selbst Güter zu produzieren. Um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, verkaufen sie ihre Arbeitskraft an einen Unternehmer, der seinerseits über finanzielle, technische, materielle, organisatorische Mittel und auch über Kundenaufträge verfügt und "nur" noch Arbeitskräfte benötigt, um seine ansonsten leblosen und nutzlosen Arbeits- wie Geldmittel in Gang zu setzen.
Die in der öffentlichen Diskussion wichtigste Kennzahl des Arbeitsmarktes ist die Arbeitslosenquote.
Man kann den Arbeitsmarkt für Analysezwecke unterschiedlich strukturieren:
- nach dem Alter der Beteiligten
- nach Geschlecht der Beteiligten
- nach den Produkten und Dienstleistungen (Wirtschaftszweige)
- nach dem Arbeitsinhalt (Berufe, Tätigkeiten)
- nach der Stellung im Arbeits- und Verwertungsprozess (Eigentümer=Unternehmer oder nur Kapitalgeber, Manager=Entscheider, aber nicht Eigentümer, Beschäftigter=Ausführender)
- nach dem Technisierungsniveau der Arbeit
Die volkswirtschaftliche Statistik der BRD unterscheidet zwischen so genannten
- Erwerbspersonen: Erwerbstätige Personen, die eine Arbeit ausüben oder suchen. Dazu zählen auch die Selbständigen (in Deutschland im Jahr 2001 3.632 Mio. von insgesamt 36.816 Mio. Erwerbstätigen) und
- sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: Personen mit Arbeitsvertrag und mindestens 401 Euro monatlichem Bruttoarbeitseinkommen. Derzeit zählt das Statistische Bundesamt in Deutschland knapp 27 Millionen Arbeitsverhältnisse.
Arbeitnehmer als Dienstleistungserbringer
Es ist in der deutschen Sprache üblich, denjenigen, der die Arbeit gibt (verrichtet), den Arbeitnehmer zu nennen, während der, der die Arbeit nimmt (Arbeitsleistung entgegennimmt), Arbeitgeber genannt wird. Um Begriffsverwirrung zu vermeiden wird im folgenden vom Arbeiter (Dienstleistungserbringer) und Unternehmer (Dienstleistungsempfänger) gesprochen.
Die Dienstleistungen, die auf dem Arbeitsmarkt gehandelt werden, unterscheiden sich von anderen Dienstleistungen (z.B. einen Haarschnitt beim Friseur) vor allem in diesen Punkten:
- Der Arbeiter bringt fast kein eigenes Sachkapital (Büros, Computer, etc.) für seine Dienstleistung ein, sondern lediglich seine Fähigkeiten und Fertigkeiten; das notwendige Sachkapital wird vom Unternehmer gestellt.
- Der Arbeiter hat in der Regel nur einen Vertragspartner, nämlich den Unternehmer.
- Der Arbeiter wechselt das Arbeitsverhältnis im Vergleich selten (zwischen mehreren Monaten und vielen Jahren statt zwischen 30 Minuten und einigen Monaten).
Auf dem Arbeitsmarkt wird trotz Globalisierung mehr Dienstleistung nachgefragt als angeboten (werden kann). Das angebotene Arbeitsentgelt für einfache Dienstleistungen deckt oft kaum die Lebenshaltungskosten (siehe Working Poor).
Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
In Deutschland
Seit 2003 werden auf dem Arbeitsmarkt drei Arbeitsverhältnisse unterschieden:
- Minijob (Bruttoverdienst bis 400 €/Monat)
- Niedriglohn-Job (Bruttoverdienst von 400,01-800,00 €/Monat)
- reguläres Beschäftigungsverhältnis (Bruttoverdienst ab 800 €/Monat).
Dazu abgestuft werden entsprechend Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingezogen. Die Neuregelung beruht auf dem Hartz-Konzept und soll die Zahl der Arbeitsverhältnisse erhöhen.
Arbeitsmarktreformen
Durch Umsetzung verschiedener Reformen versucht die Bundesregierung das Problem der Arbeitslosigkeit zu lösen. Den letzten Versuch dazu unternahm die SPD/Grüne-Regierung unter Kanzler Schröder mit der Einführung des Hartz-Konzepts.
Arbeitsmarktforschung
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung befasst sich mit der theoretischen und empirischen Untersuchung von Arbeitsmarkt, Berufsgruppen- und Branchenentwicklung etc. in wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen. Für diese Disziplin wurde 1968 an der damaligen Bundesagentur für Arbeit das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gegründet. Hier wird das Forschungsfeld interdisziplinär von Soziologen, Ökonomen und Ökonometrikern untersucht.
Die Forschung unterscheidet zwischen Ländern mit liberalem (Bsp. USA), konservativem (Bsp. BRD) und sozialdemokratischen (Bsp. Schweden) Wohlfahrtsstaatsmodell und deren spezifischen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Analysiert man diese Modelle z.B. anhand ihrer Auswirkungen auf das Geschlechterverhältnis im Arbeitsmarkt, ergibt sich folgendes Bild: im liberalen Modell findet eine allgemein positive Entwicklung der Geschlechtergleichheit auf dem Arbeitsmarkt weitgehend zu Lasten gering verdienender Frauen statt. Im konservativen Modell ist v.a. eine hohe vertikale Segregation - d.h. geringe Aufstiegschancen von Frauen - zu beobachten. Das sozialdemokratische Modell produziert im Gegenzug eine starke horizontale Segregation, also eine Teilung des Arbeitsmarktes in spezifische Frauen- und Männerberufe.
Daten zum Arbeitsmarkt finden sich z.T. öffentlich zugänglich bei folgenden Untersuchungen:
- Sozio - oekonomisches Panel (SOEP)
- IAB - Beschäftigtenstichprobe
- Beschäftigtenpanel der Bundesagentur für Arbeit
- IAB - Betriebspanel
- Der Linked Employer - Employee Datensatz
- Stichprobe der Integrierten Erwerbsbiografien des IAB (IEBS)
- BIBB/IAB - Erhebungen
- Mikrozensus
- Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
- Sozialhilfestatistik
- Gehalts- und Lohnstrukturerhebung
- Arbeitskostenerhebung
- Die deutsche Stichprobe des europäischen Haushaltspanels
- Lohn- und Einkommensteuerstatistik
- Das Mannheimer Innovationspanel
- Das Mannheimer Gründungspanel
- Das Hannoveraner Firmenpanel
- Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS)
- Altersvorsorge in Deutschland (AVID 2005)
- Das Niedrigeinkommens-Panel
- Wohlfahrtssurvey
Weiterführende Hinweise
Literatur
- Marcel Erlinghagen: Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes: Arbeitsmarktmobilität und Beschäftigungsstabilität im Zeitverlauf. Malte. 1. Aufl. Wiesbaden: VS-Verl. für Sozialwiss. Zugl.: Duisburg, Univ., Diss., 2004, ISBN 3-531-14292-5
- Wolfgang Franz: Arbeitsmarktökonomik., Springer Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-540-00359-2
- Günther Schmid: Gleichheit und Effizienz auf dem Arbeitsmarkt. Überlegungen zum Wandel und zur Gestaltung des "Geschlechtervertrags", April 2004 unter http://web.fu-berlin.de/gpo/guenther_schmid.htm
Siehe auch
Altersdiskriminierung, Institut Arbeit und Technik, Zeitarbeit, Gewerkschaft, Agenda 2010, Niedriglohn, Hartz IV
