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Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland

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In der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) arbeiten die für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zuständigen Fachverwaltungen der Länder sowie fachlich betroffene Bundesverwaltungen zusammen, um fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung zu behandeln und damit für ein hohes Maß an Bundeseinheitlichkeit zu sorgen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabe

Die AdV erarbeitet Empfehlungen und Entwürfe für verbindliche Regelungen für ein einheitliches Vorgehen bei der Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung der geodätischen Grundlagen, der topographischen Landesaufnahme, des amtlichen topographisch-kartographischen Informationssystems, der topographischen Landeskartenwerke und des Liegenschaftskatasters.

Unter der Regie der AdV führen die Mitgliedsverwaltungen länderübergreifende Vorhaben durch und arbeiten bei der Entwicklung und Anwendung technischer Verfahren zusammen.

Die AdV nimmt zu Gesetzentwürfen Stellung und berät fachbezogene Fragen in Organisations-, Personal-, Ausbildungs- und Prüfungs- sowie kosten- und nutzungsrechtlichen Angelegenheiten.

Die AdV arbeitet mit fachverwandten Organisationen und mit Institutionen der geodätischen Forschung und Lehre zusammen. Sie vertritt das amtliche deutsche Vermessungswesen in der Europäischen Union und in internationalen Institutionen. Sie arbeitet mit dem Ausland zusammen und beteilgt sich an der Entwicklungshilfe.

Geschichte

Die AdV wurde 1949 gegründet.

Mitglieder

Mitglieder der AdV sind die für das Vermessungs- und Geobasisinformationswesen zuständigen obersten Behörden der Länder sowie das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Weblinks

Persönliche Werkzeuge