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Apparat
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Ein Apparat (von lat. aparator, „Zubereiter“) ist eine Bezeichnung, die in verschiedenen Fachgebieten unterschiedlich interpretiert wird. Es gibt Normungsbestrebungen, einen Apparat als stoff- oder materieumsetzendes Gebilde zu definieren (ergänzend dazu wird ein Gerät als signalumsetzendes und eine Maschine als kraftumsetzendes Gebilde bezeichnet).
- Ein Apparat wird allgemein als ein Gebilde von höherer Komplexität angesehen, z.B. ein Verdampfer oder auch ein Reaktor, kann aber wiederum Teil eines größeren Systems, einer Anlage, sein.
- In der Filmtheorie bezeichnet der Begriff Apparat eine Filmkamera, siehe Apparatusdebatte und Apparatustheorie.
- In der Anatomie fasst man funktionell zusammengehörige Organe zu einem Apparat zusammen, z. B. Bewegungsapparat, siehe Organsystem
- Apparat als editionswissenschaftlicher Ausdruck
- Der Apparat (lat. apparatus „Zurüstung“, „Ausstattung“) verzeichnet im engeren Sinne die Varianten aus der Überlieferungs- bzw. Entstehungsgeschichte eines Textes in historisch-kritischen Editionen. Im weiteren Sinne enthält er als separat gedruckter Teil im Anschluss an einen editierten Text insbesondere bei Editionen von Texten der neueren Literatur die Beschreibung aller Textträger, die Begründung für die Wahl der Textgrundlage, die Entstehungsgeschichte, das Variantenverzeichnis, Begründungen zur Textgestalt, eine Dokumentation der Quellen und der Textrezeption zu Lebzeiten des Autors sowie Erläuterungen.
- In der Politik, aber auch im Verwaltungswesen, bezeichnet der Begriff Apparat das Vorhandensein eines ausgebauten Fundus von Personal, Material und/oder Methoden, um mit den spezifischen oder auch nur denkbaren Problemen, die auftreten können, „fertig zu werden“.
- Bei der wissenschaftlichen Arbeit hat der Begriff eine Bedeutung beim wissenschaftlichen Handapparat; innerhalb literarischer Werke werden Quellenangaben als Quellenapparat bezeichnet.
- Im schwäbischen (süddeutschen) Raum werden alle Geräte, die auf Anhieb nicht verstanden werden, als Apparat bezeichnet.
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