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Apothekenpersonal
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Das Apothekenpersonal umfasst nach der Apothekenbetriebsordnung das pharmazeutische und das nicht-pharmazeutische Personal. Das Personal darf nur so eingesetzt werden, wie es seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht.
In einer Apotheke oder Krankenhausapotheke muss soviel Personal wie erforderlich ist, beschäftigt werden.
Teil des pharmazeutischen Personals sind:
- Apotheker
- Personen, die sich in der Ausbildung zum Apothekerberuf befinden,
- pharmazeutisch-technische Assistenten
- Personen, die sich in der Ausbildung zum Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten befinden
- Apothekerassistenten
- Pharmazieingenieure
- Personen, die sich in der Ausbildung zum Beruf des Pharmazieingenieurs befinden,
- Apothekenassistenten
- pharmazeutische Assistenten
Nicht-pharmazeutisches Personal sind alle anderen in der Apotheke beschäftigen (wie z.B. Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte.
Pharmezeutische Aufgaben darf nur das pharmazeutische Personal durchführen. Nach der Apotheken-Betriebordnung sind das folgende Aufgaben:
- Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln
- Information und Beratung über Arzneimittel
- Überprüfung der Arzneimittelvorräte in Krankenhäusern
Nicht-pharmazeutisches Personal darf bei diesen Aufgaben nur dann herangezogen werden, wenn Rechtsvorschriften dies gestatten. Sie müssen außerdem Kenntnisse über die deutschen Vorschriften und über die Tätigkeit die sie ausführen sollen, besitzen. Ferner müssen sie der deutschen Sprache mächtig sein.
Pharmazeutisch-technische Assistenten, pharmazeutische Assistenten, und Personen in Ausbildung zum Apotheker, zum pharmazeutisch-technischen Assistenten und zum Pharmazieingenieur dürfen pharmazeutische Arbeiten nur unter Aufsicht des Apothekenleiters oder eines Apothekers ausüben. Außerdem dürfen pharmazeutische Assistenten keine Arzneimittel abgeben.
Apothekenleiter muss ein Apotheker sein; er darf bis zu einem Monat im Jahr von einem Apothekenassistenten oder Pharmazieingenieur vertreten werden.
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