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Antwortbrief

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Jeder Antwortbrief bzw. jede Antwortkarte (offiziell Werbeantwort), mit welchen man einer Behörde oder einem Unternehmen (wie z.B. der GEZ) eine von dieser Behörde oder diesem Unternehmen gewünschte oder angeforderte Information zukommen lässt, ist portofrei für den Absender, wenn dem Schreiben von der Behörde bzw. dem Unternehmen ein Umschlag bzw. eine Postkarte mit der Aufschrift Antwort beiliegt und die Sendung maschinenlesbar gestaltet ist. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sich auf dem Umschlag der Vermerk Bitte freimachen oder Freimachen, falls Marke zur Hand befindet. Das Porto für den Brief trägt der Empfänger; es beträgt zur Zeit z. B. bei Standardbriefen 0,55 € (Stand Nov. 2006).

Internationale Werbeantworten müssen den Freimachungsvermerk NE PAS AFFRANCHIR/NICHT FREIMACHEN und den Aufdruck RÉPONSE PAYÉE/WERBEANTWORT mit dem Bestimmungsland in Französisch (z. B. ALLEMAGNE für Deutschland) tragen. Wahlweise kann anstatt Deutsch auch die Landessprache des Landes, aus dem die Werbeantwort zurückgesandt werden soll, verwendet werden.

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