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Anti-Terror-Gesetz

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Ein Anti-Terror-Gesetz ist ein Gesetz, das ausschließlich oder zumindest vorrangig der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll. In der Bundesrepublik Deutschland sind seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 mehrere Anti-Terror-Gesetze in Kraft getreten, darunter das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) vom 9. Januar 2002 und das Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005.

Ein bekanntes nicht-deutsches Anti-Terror-Gesetz ist der USA PATRIOT Act.

Kritiker der Anti-Terror-Gesetzgebung behaupten, dass die Terrorismusbekämpfungmaßnahmen vornehmlich der Unterdrückung und Überwachung von gesetzestreuen Bürgern und politisch andersdenkenden Gruppierungen dienten, während sie gegen die Terroristen selbst wirkungslos seien.[1][2]

Literatur

  • Till Müller-Heidelberg: Das Terrorismusbekämpfungsgesetz – Ein Erfolg der Terroristen. In: vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 159, September 2002. PDF-Datei
  • Erhard Denninger: Freiheit durch Sicherheit? Anmerkungen zum Terrorismusbekämpfungsgesetz. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 10–11/2002), S. 22–30. PDF-Datei

Weblinks

Quellen

  1. Offener Brief von 25 Bürgerrechtsorganisationen zum Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 12. Dezember 2001.
  2. „Neues Anti-Terror-Gesetz schafft unkontrollierbare Befugnisse für Geheimdienste.“ Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 9. Juli 2006.
Wikipedia
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