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Anprobe

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Die Anprobe oder auch das Anprobieren bezeichnet in der Regel das Testen von Bekleidung und Schuhen. Es ist ein Service vom Händler für den Kunden. So hat der Kaufinteressierte die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf in bezug auf seine Gesamtbeschaffenheit auszuprobieren.

Versandhäuser, die ihre Ware auch über das Internet vertreiben, bieten oft eine sogenannte virtuelle Anprobe oder digitale Anprobe an.

In Bekleidungsgeschäften hat man oft die Möglichkeit, die Ware in einer Umkleidekabine anzuprobieren.

Entscheidend bei der Anprobe ist, dass die Ware nicht beschädigt wird und bei Nichtgefallen anderen Interessenten als Neuware angeboten werden kann.

Die Anprobe ist für Kunden ein wichtiges Kriterium für die Wahl eines bestimmten Vertriebsweges. Versandhäuser geben daher dem Kunden die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf zu prüfen. Das Anprobieren von Kleidungsstücken ist auch bei Versandware grundsätzlich gestattet. Ein Kunde darf für das Probetragen von Kleidung nicht zur Kasse gebeten werden, selbst dann nicht, wenn dadurch bestimmte Gebrauchsspuren zu erkennen oder Verpackungen geöffnet sind.

Jedoch nutzen zunehmend die Kunden den Umstand aus, dass sie - anders als im Verkaufsladen - das Bekleidungsstück über längeren Zeitraum in Abwesenheit des Eigentümers besitzen. Sie kalkulieren desöfteren vor dem Kauf ein, die Kleidung kurzzeitig in der Öffentlichkeit zu tragen und dann wieder zurückzugeben. Um dieser Vorgehensweise vorzubeugen, wird Retourware von den Versandhäusern sehr genau kontrolliert. So werden Kleidungsstücke beispielsweise auf Sitzfalten untersucht, die nur vom längerem Tragen und nicht vom Anprobieren stammen können.

Um sich vor dem Missbrauch des Rückgaberechts zu schützen, versehen die Warenhäuser ihre Kleidung häufig durch auffällige Siegel, die beim Tragen in der Öffentlichkeit unübersehbar sind. Wer diese entfernt, verliert sein Rückgaberecht.

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