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Anordnung (Recht)

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Eine Anordnung ist im Recht eine hinreichend bezeichnete Anweisung eines Amtsträgers oder einer Behörde, die an eine juristische oder natürliche Person gerichtet ist.

Absicht einer Anordnung ist die Aufforderung an den Adressaten, eine Handlung auszuführen oder zu unterlassen. Ist eine örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben, so ist der Adressat bindend an die Anordnung gebunden. Je nach Dringlichkeit kann dieser Rechtsmittel einlegen und ggfs. eine aufschiebende Wirkung erlangen.

Anordnungen sind in vielen Rechtgebieten, z.B. im Privatrecht oder im Eingriffsrecht üblich.

Beispiele:

  • Verwaltungsakt: Bei einer Verkehrsregelung durch Personen oder Verkehrszeichen wird eine Allgemeinverfügung gegeben. Sie ordnet für jeden Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten (abbiegen, abstoppen, fahren) an.
  • Strafverfahren: Ein Richter ordnet Sicherheitsverwahrung für einen Angeklagten an.
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