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Annahme

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Annahme bezeichnet:

  • im Erbrecht die Annahme einer Erbschaft, siehe Annahme (Erbschaft)
  • im Familienrecht die Annahme als Kind, siehe Adoption
  • in der Logistik der Lieferanteneingang, siehe Warenannahme
  • in der Rechtswissenschaft eine Willenserklärung als Antwort auf ein vorangegangenes Vertragsangebot, siehe Annahme (Recht)
  • im Sport eine Spiel-Weiterführung, siehe Annahme (Ballsport)
  • in der Wissenschaftstheorie eine Hypothese
Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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