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Annahme
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Annahme bezeichnet:
- im Erbrecht die Annahme einer Erbschaft, siehe Annahme (Erbschaft)
- im Familienrecht die Annahme als Kind, siehe Adoption
- in der Logistik der Lieferanteneingang, siehe Warenannahme
- in der Rechtswissenschaft eine Willenserklärung als Antwort auf ein vorangegangenes Vertragsangebot, siehe Annahme (Recht)
- im Sport eine Spiel-Weiterführung, siehe Annahme (Ballsport)
- in der Wissenschaftstheorie eine Hypothese
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
