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Anlageberatung
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Anlageberatung – unter diesem Begriff versteht man vornehmlich die Beratung für eine zu tätigende Investition z.B. im Kapitalmarkt, in Immobilien, in Aktien, in Fonds etc. Die Anlageberatung ist daher nicht zu verwechseln mit einer Systemberatung. Die Beratung erstreckt sich dabei von absolut seriösen Kapitalanlagen bis hin zu Anlagen im Bereich des Betruges (s.a. Grauer Kapitalmarkt).
Im deutschsprachigen Raum gibt es aktuell eine nahezu unübersichtliche Zahl von Anlageberatern und Anlageberatungsfirmen mit qualitativ sehr unterschiedlichen Mitarbeitern. Da das Berufsbild eines Anlageberaters gesetzlich nicht klar definiert und die Bezeichnung nicht geschützt ist, kann sich jeder Anlageberater nennen - unabhängig von seiner tatsächlichen Qualifikation und Eignung.
In diesem Zusammenhang ist es äußerst wichtig zu wissen, dass für die Vermittlung diverser Beratungsprodukte - insbesondere in den Bereichen Kapitalmarkt und Immobilien - der Nachweis einer Maklererlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung erforderlich ist. Diese Maklererlaubnis wird üblicherweise nur Personen und Firmen erteilt, die gegenüber den ausstellenden (Gewerbe-)Ordnungsämtern ihre wirtschaftliche Zuverlässigkeit nachgewiesen haben.
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