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Anhaltevorgang
Aus Kefk.
Anhaltevorgang bedeutet:
- Im Sprachgebrauch: Beendigung eines Bewegungszustandes (siehe Stehenbleiben)
- Nach der gesetzlichen Definition (§ 2 STVO): Das durch die Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungene Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges.
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