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Anhaltevorgang

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Anhaltevorgang bedeutet:

  • Im Sprachgebrauch: Beendigung eines Bewegungszustandes (siehe Stehenbleiben)
  • Nach der gesetzlichen Definition (§ 2 STVO): Das durch die Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungene Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges.

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