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Angestelltenversicherungsgesetz

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Mit dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) vom 28. Mai 1924 wurde das Versicherungsgesetz für Angestellte (VGfA) vom 20. Dezember 1911 neu gefasst.

Am 1. Januar 1992 trat das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) in Kraft und an die Stelle des AVG. Mit dem SGB VI wurde die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten rechtlich vereinheitlicht. Unterschiede gab es fortan nur noch hinsichtlicher der Zuständigkeit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Angestellte) und der Landesversicherungsanstalten (Arbeiter). Beide Einrichtungen sind zum 1. Oktober 2005 in die Deutsche Rentenversicherung übergegangen.

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