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Angelobung

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Angelobung ist der österreichische Begriff für die Vereidigung der Staatsdiener. Sowohl die Soldaten als auch die Beamten haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik und dem österreichischen Volk treu zu dienen.

Inhaltsverzeichnis

Bundesheer

Die Angelobung erfolgt beim Österreichischen Bundesheer im Regelfall nach den ersten vier Wochen und bildet den Abschluss der „Allgemeinen Basisausbildung“. Die Gelöbnisformel lautet:

„Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen. Ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen.“

Diese Formel ist nach § 41 Abs. 7 des Wehrgesetzes 2001 geregelt.

Die Angelobung österreichischer Rekruten (Wehrpflichtiger) findet in der Öffentlichkeit, meist auf Sport- oder Hauptplätzen statt. Es ist auch üblich, dass Angelobungen am Abend stattfinden. Diese enden dann traditionell mit dem Großen Zapfenstreich.

Beamtenschaft

Eine Angelobung erfolgt auch innerhalb der österreichischen Beamtenschaft. Binnen vier Wochen nach Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses hat der Beamte folgende Angelobung zu leisten:

„Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“

Diese Formel ist nach § 7 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) geregelt.

Siehe auch

Weblinks

Persönliche Werkzeuge