Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Angebot (Willenserklärung)

Aus Kefk.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Angebot im rechtlichen Sinne bezeichnet die Willenserklärung, Güter zu bestimmten Bedingungen verkaufen zu wollen.

Juristische Darlegung

Unter Angebot versteht man gemäß § 145 BGB die Willenserklärung des Anbietenden, welche einem Anderen den Abschluss eines Vertrags in der Weise anträgt, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Annahme abhängig ist. Ein Angebot muss an eine bestimmte Person bzw. Personengruppe gerichtet sein; Schaufensterauslagen oder Zeitungsanzeigen gelten also nicht als Angebot im rechtlichen Sinne. Abgegebene Angebote sind bindend, allerdings nicht unbegrenzt. Bei anwesenden Personen (bsp. einem Verkaufsgepräch) ist das Angebot sofort anzunehmen oder abzulehnen, eine Vertagung ist nicht möglich da sonst das Angebot nichtig ist. Bei abwesenden Personen ist eine angemessene Frist zu setzen. Das Angebot muss die essentialia negotii des jeweiligen Vertrages enthalten.

Will der Anbietende die Bindung an ein Angebot vermeiden, so kann er ein freibleibendes Angebot abgeben, das ihm bei Annahme des Angebots erlaubt, durch unverzüglichen Widerspruch das Zustandekommen eines Vertrages zu verhindern.

Zu unterscheiden vom Angebot ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

Angebote aus kaufmännischer Sicht

Die Angebotserstellung erfolgt, damit der potentielle Kunde verbindliche Angaben hat, was die Waren bzw. Dienstleistungen kosten. Dies können einfache unterschriebene Preisblätter sein, aber auch hochkomplexe Angebote, die sich über mehrere Bundesordner erstrecken.

Zur Angebotserstellung gehören insbesondere

  • die Konzepterstellung, wie und mit welchen Produkten der Kundenwunsch erfüllt werden kann
  • die Ermittlung der Beschaffungskosten zugekaufter Waren bzw. durch Subunternehmer zu erbringender Waren
  • die Ermittlung technischer, rechtlicher, kaufmännischer und sonstiger Rahmenbedingungen
  • die Ermittlung des zur Auftragsausführung erforderlichen Personals
  • die Zusammenstellung eventueller weiterer entstehender Kosten (Transport, Zölle, Genehmigungen usw.)
  • die Vorkalkulation, d. h. die Zusammenstellung aller Kosten und die Bestimmung der erwünschten Marge und damit des Angebotspreises unter Berücksichtigung der vermuteten Angebote der Mitbewerber
  • die rechtsverbindliche Unterzeichnung aller relevanten Seiten des Angebotes
  • die Zustellung des Angebotes an den potentiellen Kunden

Im Projektgeschäft ist die Angebotserstellung eine wichtige Aufgabe, die über das Wohl und Wehe eines Unternehmens entscheiden kann. Die Erstellung von Projektangeboten kann u. U. mehrere hunderttausend Euro kosten (inkl. Personalkosten). In der Baubranche sind Angebote meist standardisiert; hier wird das Standardleistungsbuch (STLB-Bau) benutzt, wodurch eine weitgehend streitfreie Vereinbarung über die Leistungen und die Preise ermöglicht werden soll.

Im Bereich öffentlicher Aufträge werden Angebote im Rahmen von Ausschreibungen erstellt. Das Vergaberecht unterscheidet dabei nach mehreren Kriterien, so z. B. nach Bauleistungen bzw. anderen Leistungen sowie nach Projektgröße.

Es kommt vor, dass für die Erstellung von individuellen Angeboten eine Erstellungsgebühr verlangt wird, die meist mit dem Auftrag verrechnet wird, wenn er erteilt wird. In vielen Fällen ist dies aber nicht möglich; bei öffentlichen Aufträgen ist die Erstattung von Angebotserstellungskosten normalerweise ausgeschlossen.

Je komplexer die Angebotserstellung, desto wichtiger ist eine geeignete Projektselektion, um die Kosten für die Angebotserstellung zu senken. Sind die Angebotserstellungskosten jedoch gering im Vergleich zum möglichen Umsatz, spielt dies keine Rolle. Die Angebotserstellungskosten können in einfachen Fällen weniger als ein Promille des potentiellen Umsatzes betragen. In komplexen Projekten kann die Angebotserstellung mehrere Prozent des möglichen Umsatzes kosten.

Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Angebot_%28Willenserkl%C3%A4rung%29, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Persönliche Werkzeuge
Andere Sprachen