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Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung
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| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch <tr>
<td>Kurztitel:</td>
<td>Anerkennungs- |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
| FNA: | 860-11
<tr><td>Datum des Gesetzes:</td><td>16. Juni 2004 |
| Inkrafttreten am: | 1. Juli 2004
<tr>
<td>Letzte Änderung durch:</td>
<td>Art. 453 VO vom 31. Oktober 2006 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV)ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 16. Juni 2004 und regelt die Zertifizierung und Zulassung aller Bildungsträger, die mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten.
Über sogenannte fachkundige Stellen können sich Bildungsträger ihre Bildungsmaßnahmen zertifizieren lassen. Das bedeutet, dass mit einer Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle ein Bildungsträger (Verein, GmbH, gGmbH usw.) als zugelassener Bildungsträger nach § 84 SGB III AZWV und mit der jeweiligen (zertifizierten) Fortbildung als zugelassene Weiterbildungsmaßnahme nach § 85 SGB III AZWV ausgestattet ist.
Auszug aus der AZWV: Ein System zur Sicherung der Qualität nach § 84 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch liegt vor, wenn ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dokumentiert, wirksam angewendet und dessen Wirksamkeit ständig verbessert wird. Der Antrag muss insbesondere eine Dokumentation enthalten zu einem Kundenorientierten Leitbild, der Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen, der Art und Weise der Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr- und Lernzielen, Methoden einschließlich der Methoden der Bewertung des Eingliederungserfolgs, den Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse, einer regelmäßigen Evaluierung der angebotenen Maßnahmen mittels anerkannter Methoden, der Unternehmensorganisation und -führung, der Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens, der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur Qualitätsentwicklung und den Zielvereinbarungen, der Messung des Grads der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf der Grundlage erhobener Kennzahlen oder Indikatoren.
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Quelle
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