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Amt Blankenstein

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Das Amt Blankenstein war nahezu identisch mit dem 1237 erstmals genannten Gerichtsbezirk Gladenbach, der wiederum auf einen Hundertschaftsbezirk (Centgericht) zurückgeht. Nach einem Verzeichnis aller Hausbesitzer im Gericht Gladenbach um das Jahr 1400, gehörten nahezu alle Orte dazu, die heute zu den beiden Großgemeinden Bad Endbach und Gladenbach gehören. Im einzelnen werden genannt: Ammenhausen, Bellnhausen, Bottenhorn, Dernbach (unterstand als Adelssitz nicht dem Gericht Gladenbach), Diedenshausen, Endbach, Erdhausen, Friebertshausen, Frohnhausen, Gladenbach, Günterod (seit 1443), Hartenrod, Hülshof, Kehlnbach, Krumbach, Mornshausen an der Salzböde, Rachelshausen, Römershausen, Rüchenbach, Runzhausen, Schlierbach, Sinkershausen, Weidenhausen und Wommelshausen.

Das Amt Blankenstein, wie es ab Mitte des 14. Jahrhunderts zunehmend genannt wurde, erhielt seine Namen von der Burg Blankenstein bei Gladenbach, die Sitz des Amtmannes war. Der Amts-/Gerichtsbezirk war unterteilt in Obergericht mit dem Vorort Hartenrod und Untergericht mit Gladenbach. Interessanterweise gibt es zwischen dem Dialekt im Untergericht und dem im Obergericht merkliche Unterschiede. Auch die ehemalige Frauentracht zeigte Unterschiede, insbesondere bei der Kopfbedeckung. Im Untergericht trug man die "Schneppekapp", im Obergericht die "Dellmutsche", die auch imt Amt Dautphe getragen wurde. Gab es hier alte unbekannte Verbindungen?

Zusätzlich bestand noch ein Justiz-Unteramt mit dem Grund Breidenbach, das sich in gerichtlichen Dingen an das Oberamt Gladenbach wenden musste. Der Breidenbacher Grund, wie er auch genannt wurde, umfasste die Orte Breidenbach, Achenbach, Breidenstein, Frechenhausen, Gönnern, Kleingladenbach, Lixfeld, Niederdieten, Niederhörlen, Niedereisenhausen, Oberdieten, Oberhörlen, Obereisenhausen, Quotshausen, Roth, Simmersbach, Steinperf, Wallau mit dem Hof Bellinghausen sowie Weifenbach.

Durch die Verwaltungsreform im Großherzogtum Hessen vom 22. Dezember 1820 wurden die Ämter aufgelöst und zu Landratsbezirken zusammengefasst. Die Justiz wurde von der Verwaltung getrennt. Dem Amt Blankenstein (Gladenbach) wurden weitere Ortschaften zugeteilt (insgesamt 48 Orte mit 13.590 Einwohnern) und das neue Gebiet in einen Landratsbezirk umgewandelt. 11 Jahre später ging dieses Gebilde im Landkreis Biedenkopf (Hinterlandkreis) auf.

Der ehemalige Gerichtsbezirk Obergericht ist heute deckungsgleich mit der Gemeinde Bad Endbach. Das Untergericht umfasst das Gebiet der Stadt Gladenbach.

Literatur

  • Dieter Blume und Jürgen Runzheimer: Gladenbach und Schloß Blankenstein. Hrsg. Kur- und Verkehrsgesellschaft Gladenbach mbH, Dr. W. Hitzerroth Verlag, Marburg 1987, ISBN 3-925944-15-X
  • Friebertshäuser, Hans: Die Frauentracht des alten Amtes Blankenstein, Beiträge zur Volkskunde Hessens, Band 5, Hrsg. Bernhard Martin, N.G. Elwert Verlag Marburg, 1966
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