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Amphibienfangkreuz
Aus Kefk.
Standard ist der Einsatz von Amphibienfangkreuzen mittlerweile im Rahmen von Trassenfindungsverfahen im Straßenbau[1].
Inhaltsverzeichnis |
Funktionsprinzip
Effektivität
Der Einsatz von Amphibienfangkreuzen ist derzeit die effektivste Methode zum Nachweis der Tiere im Landlebensraum. Allerdings sollte die Effektivität der Fankreuze nicht überschätzt werden, da nur ein Bruchteil der wandernden Tiere überhaupt in den Einzugsbereich eines Fangkreuz kommt. Weiterhin laufen die Tiere nicht immer, wie vielfach angenommen, direkt am Sperrzaun entlang bis sie in die Eimer fallen, sondern umlaufen gelegentlich die gesamte Anlage. Auch ist die Entweichquote der Tiere aus den Eimern generell sehr hoch und hängt von der Tiefe der verwendeten Eimer ab. Bei den häufig verwendeten Putzeimern (ca. 30 cm tief) liegt für alle Frösche (Raniden und Hyliden)die Entweichquote bei mehr als 80%. Ähnliche Werte werden von Molchen erreicht. Erst bei Eimern mit mehr als 45cm Tiefe und einem eigenen Übersteigschutz wird die Zahl der gefangenen Frösche und Molche deutlich erhöht. Für Kröten und ähnlich behäbige Amphibien genügen zumeist Putzeimer. Da man bei den üblichen Untersuchungen das Ziel verfolgt alle vorkommenden Arten (bzw. alle streng geschützten Arten) nachzuweisen, ist die Verwendung von tiefen Eimern die Voraussetzung zum Erhalt verlässlicher Ergebnisse. Putzeimer und Ähnliches reichen dann nicht aus. Auch das Zaunmaterial begrent die Effektivität der Fallen. An Gewebematerial können Molche jeglichen Alters hinaufklettern und so die Falle überwinden. Glatte Kunststoffplanen werden nur von ganz jungen Tieren erklettert. Trotz aller Probleme ist die Anlage von Amphibienfangkreuzen die einzige verlässliche Möglichkeit etwas über die Landhabitatnutzung von Amphibien auszusagen.
Fangspektrum
Neben den Zielarten (Amphibien) werden häufig in den Fanggefäßen Kleinsäuger gefangen, die, anders als Amphibien, meistens innerhalb kürzester Zeit im Fanggefäß verenden. Um die Mortalitätsrate bei Kleinsäugern gering zu halten, werden häufig Stöckchen in die Fanggefäße gestellt, die es ermöglichen, dass Kleinsäuger den Fangeimer verlassen können. Als ungewollte Beifänge werden neben Mäusen, Spitzmäusen und Wühlmäusen regelmäßig auch junge Hasen und Kaninchen, Jungvögel, Igel, Laufkäfer etc. angetroffen.
Rechtliche Grundlagen
Dem gezielten Einsatz von Amphibienfangkreuzen sind in Deutschland enge gesetzliche Grenzen gesetzt. Da es sich bei der Zielgruppe der Amphibien um nach BNatSchG bzw. BArtSchV um "besonders geschützte" oder "streng geschützte" Arten handelt, ist vor dem Einsatz von Amphibienfangkreuzen jeweils eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Naturschutzbehörde einzuholen.
siehe auch
Quellen und weiterführende Informationen
Zitation (Einzelnachweise)
- ↑ BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (2000): Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS). - Bonn, 28 S.
Weblink
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