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Alters- und Leistungsklassen (Sport)

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Unter den Alters- und Leistungsklassen versteht man in den meisten Sportarten die Aufteilung der Teilnehmer von Sportwettkämpfen in Gruppen, die entweder separate Wettkämpfe durchführen oder – im Rahmen eines gemeinsamen Wettbewerbs – gesondert gewertet werden.

Die Einteilung nach dem Alter der Athleten wird vor allem vorgenommen, da die Leistungsfähigkeit der Athleten sich altersabhängig unterscheidet. Damit dient die Klasseneinteilung auch dem Schutz der jugendlichen Athletinnen/Athleten. Aus Gründen der Organisation, der Übersichtlichkeit und Begrenzung der Teilnehmerfelder werden Einteilungen auch in Form von Leistungsklassen vorgenommen.

In Ausdauersportarten geschieht dies oft in der Form, dass nach einem gemeinsamen Start der Wettbewerb nach unterschiedlichen Distanzen beendet und gewertet wird (altersdifferenziert) oder nach einem Start mit Vorgaben (leistungsklassendifferenziert) nach gemeinsamem Zieleinlauf eine gemeinsame oder getrennte Wertung erfolgt (wie beispielsweise im Amateur-Radrennsport).

Inhaltsverzeichnis

Altersklassen-Struktur

In Bezug auf die Altersklassen setzt sich im Moment in sehr vielen Sportarten eine Struktur durch, die überwiegend auf einer 2-jährigen Klassen-Zugehörigkeit basiert und bei der nicht der Geburtstag, sondern das Geburtsjahr ausschlaggebend ist:

Bezeichnung
Klasse
Beschreibung Geburtsjahrgänge in
der Saison 2006
U11 Sportler unter 11 Jahren 1996, 1997
U13 Sportler von 11 bis
unter 13 Jahren
1994, 1995
U15 Sportler von 13 bis
unter 15 Jahren
1992, 1993
U17 Sportler von 15 bis
unter 17 Jahren
1990, 1991
U19 Sportler von 17 bis
unter 19 Jahren
1988, 1989
U23 Sportler von 19 bis
unter 23 Jahren
1984–1987

Nach wie vor sind die Alterklassen-Bezeichnungen und –Strukturen in vielen Verbänden völlig anders als die oben wiedergegebene, beispielsweise in der Leichtathletik. Siehe hierzu auch den Link unter Weblinks!

Besonderheiten für einzelne Altersbereiche

  • U23: Die Sportler dieser Altersklasse nehmen gewöhnlich an den „Erwachsenenwettbewerben“ teil, haben aber die Option an separaten Wettbewerben der U23 teilzunehmen.
  • Senioren: Diese Bezeichnung ist insgesamt verwirrend. Während in einigen Sportarten der Begriff als Synonym für den gesamten Erwachsenenbereich verwendet wird, gilt er in anderen Sportarten für die Sportler ab 40 Jahren. Dort sind dann beispielsweise Einteilungen wie „über 40 bis unter 51; über 50 bis unter 61 usw.“ üblich.

Leistungsklassen

Die Leistungsklassenstruktur variiert von Sportart zu Sportart sehr stark. Sie geht von sehr differenzierten Systemen, die 6 und mehr Stufen aufweisen (wie im Fußball) bis zu einklassigen Systemen im Erwachsenenbereich.


Klasseneinteilungen im Reitsport

Im klassischen Reitsport müssen die Begriffe Leistungsklasse, Altersklasse und Prüfungsklasse (meist nur Klasse) unterschieden werden. Zusätzlich muss die Einteilung in Kategorien aufgeführt werden. Daneben werden Reiter aufgrund ihrer Ranglistenpunkte klassifiziert.

Die folgenden Angaben beziehen sich prinzipiell auf den Dressur- und Springsport. Im Vielseitigkeitsreiten und beim Fahren gelten leicht abgeänderte Regelungen.

(Prüfungs)Klassen

Die Prüfungsklassen beschreiben den Schwierigkeitsgrad der zu reitenden Prüfung. In Deutschland gibt es mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad Klasse E (Einsteiger), Klasse A (Anfänger), Klasse L (Leicht), Klasse M (Mittelschwer) und Klasse S (Schwer). Prüfungen der Klasse S werden je nach Disziplin weiter unterteilt. Im Springsport wird beispielsweise unterschieden zwischen Ein-, Zwei- und Dreisterne-S-Springen. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von Wettbewerben mit Anforderungen unterhalb der Klasse E wie Reiterwettbewerbe oder breitensportliche Wettbewerbe (z.B. Geschicklichkeitsparcours).

Ein Reiter darf auf demselben Turnier nur in zwei benachbarten Prüfungsklassen starten.

Kategorien

Prüfungen werden entsprechend der Prüfungsklasse in eine der drei Kategorien A, B oder C eingeteilt. Alle Wettbewerbe mit Anforderungen unterhalb der Klasse E sowie alle Prüfungen der Klasse E zählen zur Kategorie C. Prüfungen der Klassen A, L zählen zur Kategorie B. Bei Prüfungen der Klasse M wird unterschieden. Sie zählen entweder zur Kategorie B oder zur Kategorie A (mit etwas erhöhtem Schwierigkeitsgrad). Ebenfalls zur Kategorie A zählen alle Prüfungen der Klasse S.

Prüfungen der Kategorie C werden über den jeweiligen Landesverband ausgetragen. Prüfungen der Kategorien A und B werden zentral über die FN in Warendorf abgewickelt.

Altersklassen

Während sich die Einteilung in Prüfungsklassen und Kategorien auf die zu reitende Prüfung bezieht, geben die Alters- und Leistungsklasse Auskunft über den Reiter. Im Reitsport gibt es seit der LPO-Änderung 2000 fünf Altersklassen. Die jüngsten Reiter werden JUNIOREN genannt. Zu den JUNIOREN zählen alle Reiter, die im laufenden Kalenderjahr maximal ihren 18. Geburtstag haben. Die 19 bis 21 Jahre alten Reiter werden JUNGE REITER genannt. Reiter über 21 Jahre zählen zu den REITERN. Diese Altersklasse hieß bis zur LPO-Änderung 2000 SENIOREN. Die Altersklasse der SENIOREN ist Reitern ab 45 Jahren vorbehalten und als eine Unterklasse der REITER zu verstehen. Die Einstufung als SENIOR erfolgt freiwillig. In einigen wenigen Prüfungen sind ausschließlich SENIOREN zugelassen.

Bei der Austragung von Championaten (Meisterschaften) werden die JUNIOREN eingeteilt in JUNIOREN II (maximal 16 Jahre) und JUNIOREN I (17 und 18 Jahre). JUNIOREN II auf Ponys werden auch PONYREITER genannt. Es gibt spezielle Prüfungen, bei denen ausschließlich Ponys zugelassen sind. Im Turniersport gilt ein Pferd als Pony, wenn sein Stockmaß 149cm nicht übersteigt.

Leistungsklassen

Neben der Einteilung in Altersklassen werden alle Reiter zusätzlich in Leistungsklassen eingeteilt. Abhängig vom Besitz von Leistungsabzeichen und den Turniererfolgen in den jeweils zwei vorangegangenen Jahren erfolgt die Einteilung.

Die Einteilung in Leistungsklassen erfolgt für jede Disziplin getrennt.

Generell zählt jeder Reiter zur Leistungsklasse 0. Damit ist er zur Teilnahme an Prüfungen der Kategorie C berechtigt.

Reiter, die im Besitz des DRA IV (Kleines Reiterabzeichen) sind, können die Einstufung in Leistungsklasse 6 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Kategorie C und an Prüfungen der Klasse A.

Reiter, die im Besitz des DRA III (Bronzenes Reiterabzeichen) sind, können die Einstufung in Leistungsklasse 5 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A und L.

Reiter, die im Besitz des DRA II (Silbernes Reiterabzeichen) sind, oder die Erfolge in Prüfungen der Klassen A und L nachweisen können, oder die eine Berufsausbildung zum Pferdewirt – Reiten abgeschlossen haben, können die Einstufung in Leistungsklasse 4 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A, L und M.

Reiter, die Erfolge in Prüfungen der Klassen L und M nachweisen können, oder die eine Berufsausbildung zum Pferdewirtschaftsmeister – Reiten abgeschlossen haben, können die Einstufung in Leistungsklasse 3 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen L, M und S.

Die Leistungsklassen 1 und 2 werden aufgrund entsprechender Erfolge in Prüfungen der Klassen M und S erteilt.

Ranglistenpunkte

Für jede Platzierung in einer Prüfung der Kategorien B und A werden dem Reiter Ranglistenpunkte gutgeschrieben. Diese Punkte gelten jeweils für die beiden folgenden Kalenderjahre.

Falls eine Prüfung aufgrund einer hohen Nennungszahl geteilt werden muss, soll die Einteilung nach Ranglistenpunkten das vorrangige Teilungskriterium sein. So wird sichergestellt, dass ein vergleichbares Teilnehmerfeld entsteht. Weitere zulässige Teilungskriterien sind das Alter von Reitern oder Pferden, der Name des Reiters (alphabetisch), das Geschlecht des Reiters oder die Leistungsklasse des Reiters. Die nachträgliche Teilung von Prüfungen aufgrund der Ergebnisse ist seit der LPO-Änderung 2000 nicht mehr generell zulässig, aber immer noch weit verbreitet.

Klassifizierung der Pferde

Neben der Einteilung der Prüfungen und der Reiter werden auch die Pferde klassifiziert. Wird ein Pferd in einer Prüfung der Kategorien B und A platziert, so wird dies als Erfolg für das Pferd gespeichert. Erfolge bei Pferden gelten wie bei Reitern für die beiden folgenden Kalenderjahre.

Während in Dressur- und Springprüfungen Reiter und Pferd getrennt voneinander betrachtet werden, ist es für die Teilnahmevoraussetzung an Vielseitigkeitsprüfungen erforderlich, dass der startende Reiter die Erfolge mit dem startenden Pferd gemeinsam erreicht hat. So soll sichergestellt werden, dass das startende Paar den Anforderungen wirklich gewachsen ist und Unfälle an den festen Hindernissen minimiert werden.

Zusammenfassung

In der Ausschreibung einer Pferdeleistungsschau wird für jede Prüfung angegeben, welche Alters- und Leistungsklassen zugelassen sind und welche Erfolge für die Teilnahmeberechtigung erforderlich sind. Sollte der Nachweis eines Erfolges für die Startberechtigung in einer Prüfung erforderlich sein, zählen alle Erfolge des Pferdes/Reiters bis Nennungsschluss der Pferdeleistungsschau.

Für einen Reiter gelten also die folgenden Angaben:

Altersklasse, Leistungsklasse in jeder Disziplin, höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin, Ranglistenpunkte in jeder Disziplin

Für ein Pferd gelten also die folgenden Angaben:

Alter, höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin Das Alter eines Pferdes ist nur relevant, wenn es in Aufbauprüfungen (für junge Pferde) vorgestellt werden soll.

Im Regelfall schränkt die Ausschreibung den Teilnehmerkreis nach Altersklasse, Leistungsklasse, Geschlecht und erzielten Erfolgen ein.


Siehe auch

Weblinks

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