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Alpines Notsignal

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Das Alpine Notsignal ist ein Notsignal im Falle von Bergnot, einem Notfall in alpinem Gelände. Daneben gibt es auch spezielle Notrufnummern, mit denen eine telefonische Alarmierung von Bergrettungsdiensten möglich ist.

Inhaltsverzeichnis

Das Alpine Notsignal

Das Alpine Notsignal besteht aus einem Signal beliebiger Art, welches sechs Mal in der Minute (alle zehn Sekunden) wiederholt wird. Es soll nach einer Minute Pause in gleicher Folge wiederholt werden, solange Aussicht besteht, von anderen Bergsteigern, von Berghütten oder im Tal bemerkt zu werden.

Die Antwort auf ein solches Signal wird mit drei Zeichen pro Minute gegeben (alle 20 Sekunden) und ebenfalls nach einer Minute Pause wiederholt. Dadurch kann dem Alarmierenden bestätigt werden, dass sein Notsignal empfangen worden ist.

Wer Notsignale empfängt, sollte diese bestätigen und die Alarmierung an den Bergrettungsdienst oder andere Stellen wie Polizei oder Rettungsdienst weitergeben.

Das Alpine Notsignal wurde 1894 auf Vorschlag des Engländers C. Dent eingeführt und hat sich bald international bewährt. Diese Übereinkunft versucht, den extremen, wechselhaften und nur bedingt voraussehbaren Situationen in ausgesetzter Umgebung in alpinem Gelände gerecht zu werden.

Das Notsignal kann ein Laut-, Licht- oder Winkzeichen sein:

Der Missbrauch des Zeichens wird geahndet.

Notrufnummern

In Europa kann grundsätzlich die vereinheitlichte Europäische Notrufnummer 112 verwendet werden, die mit einem Mobiltelefon auch ohne SIM-Karte wählbar ist. Der Rufaufbau kann über alle jeweils erreichbaren Mobilfunknetze erfolgen, nicht nur über das Heimnetz. In Österreich ist die 140 als spezielle Notrufnummer für die Bergrettung ausgewiesen. In anderen Ländern oder Regionen gibt es teilweise ebenfalls Notrufnummern speziell für die Alarmierung des Bergrettungsdienstes, teils läuft die Alarmierung über zentrale Institutionen des Zivilschutzes.

Alpenraum
Mittelgebirge
Balkanregion
  • Kroatien:
    • 112 (Alarmierung des kroatischen Bergrettungsdienstes - "Gorska Služba Spašavanja GSS" - via für die jeweilige Gespanschaft zuständiger, ständig besetzter Alarmzentrale - "Županijski Centar 112" - des Zivilschutzes - "Državna Uprava za Zaštitu i Spašavanje DUZS") [4]).

Unter Umständen macht sich der Täter schadensersatzpflichtig.

Der Missbrauch wird auch in anderen Staaten ähnlich geahndet: In der Schweiz etwa nach den Fernmeldegesetz[5].

Quellen

  1. Österreichischer Alpenverein, Notfall-Karte für Vereinsmitglieder
  2. Susanne Imbach: Rettungswesen Schweiz. Bundesrat für den Koordinierten Sanitätsdienst. Basel / Bern 2006. (PDF, 0,7 MB)
  3. Brand- und Zivilschutz, Autonome Provinz Bozen
  4. [1]

    Notruf per Funk

    Zum Notruf mittels Funkgerät siehe den Abschnitt Notruf per Funk im Artikel Notruf.

    Missbrauch

    Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes oder anderer Notsignale stellt in Deutschland den Tatbestand einer Straftat dar (§ 145 StGB<ref> http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html</li>

    <li id="_note-4">'''[[#_ref-4|↑]]''' Imbach, S. 8</li></ol></ref>

Weblinks

Tabelle der IKAR zur Verfügbarkeit von Bergrettungsdiensten weltweit und deren Alarmierung

Wikipedia
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