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Allgemeinwohl

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Unter Allgemeinwohl versteht man das gemeinsame Interesse oder Gemeinwohl einer Gesamtheit, insbesondere der Bürger eines Staates.

Nach Rousseau ist es möglich, das Allgemeinwohl als volonté générale zu bestimmen.

Nach dem pluralistischen Verständnis von Demokratie ist es nur über geregelte Verfahren zur Austragung von Interessenkonflikten bestimmbar.

Nach der Diskurstheorie von Jürgen Habermas kann es im herrschaftsfreien Diskurs, der auf den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen abzielt, über Einsicht bestimmt werden. Voraussetzung ist, dass über die Spielregeln, unter denen der Konflikt der verschiedenen Interessen ausgetragen wird und die Teil des oben genannten, allgemeinsten Normensystems sind, ein einsehbarer Konsens besteht. Außerdem ist dafür wichtig, dass kein relevantes Interesse vom „Markt des Ausgleichs“ ausgeschlossen ist.

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