Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Allgemeinpolitisches Mandat
Aus Kefk.
Als Allgemeinpolitisches Mandat wird die Inanspruchnahme eines Mandats verstanden, sich im Rahmen einer gesellschaftlichen Mitverantwortung im Namen einer Personengruppe zu allgemeinpolitischen Themen zu äußern. Im weiteren Sinne wird darunter auch die Herausgabe von Publikationen und finanzielle Unterstützung allgemeinpolitischer Initiativen aus dem Haushalt einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden. Dagegen kann die Zweckbestimmung der Einrichtung und gegebenenfalls die politische Neutralität im Falle einer Pflichtmitgliedschaft stehen.
Besonders streitrelevant ist die Inanspruchnahme eines allgemeinpolitischen Mandats durch Studentenschaften an deutschen Hochschulen.
Diese Form der studentischen Interessenvertretung ist in den meisten Bundesländern, die diese Form der Interessenvertretung kennen, gesetzlich mit einer Pflichtmitgliedschaft ausgestaltet, die mit der Immatrikulation eingegangen wird. Eine Ausnahme bildet Sachsen-Anhalt. Dort können Studenten unter bestimmten Voraussetzungen den Austritt aus der verfassten Studentenschaft erklären.
Während unterschiedliche Auffassungen zu hochschulbezogenen Themen zu tolerieren sind, ist es jedoch fragwürdig, wie weit die Nutzung des für Zwecke der Selbstverwaltung erzwungenen Mandats für die über die Hochschule hinausgehenden politischen Aktivitäten von den Vertretenen hinzunehmen ist.
Erste Anmerkungen zu diesem Thema stammen von Carl Heinrich Becker, der bei der Einführung der verfaßten Studentenschaften in Preußen 1920 auf das Spannungsfeld zwischen erwünschter politischer Meinungsbildung einerseits und öffentlich-rechtlicher Verfasstheit der Studentenschaft andererseits hinwies.
Ein sehr früher Rechtstreit zum allgemeinpolitischen Mandat ist aus den 1950er Jahren von der Universität Göttingen überliefert, bei dem sich die Universität gegen die Zuerkennung eines allgemeinpolitischen Mandats aussprach.
Erst in der Zeit der Studentenproteste ab 1967 nahmen die Rechtsstreitigkeiten zwischen Studenten und verfassten Studentenschaften zu.
Eine weitere Reihe von Klagen aus der jüngeren Vergangenheit ab den 1990er Jahren erfolgten unter Beteiligung des Rechtsanwaltes Heinz-Jürgen Milse und René Schneider, der als Student der Westfälischen Wilhelms-Universität auch selbst mit einer Vielzahl von Klagen gegen den dortigen AStA in Erscheinung trat. Dies ist aber keineswegs abschließend.
Bis heute wehrten sich zahlreiche weitere Studenten vor den Verwaltungsgerichten (Berlin, Gießen, Hamburg, Marburg, Trier). Eine größere Gruppe bildeten dabei eine aus unterschiedlichen Motiven und teilweise parallel vor den Verwaltungsgerichten in Berlin gegen ihren AStA klagende Studenten, die sich gegen das allgemeinpolitische Agieren der Studentenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin oder der Freie Universität Berlin wehrten.
Überwiegend sind Gerichte der Auffassung, dass verfassten Studentenschaften und ihren Organen kein allgemeinpolitisches Mandat zusteht. Doch gibt es auch Entscheidungen, die den verfasste Studentenschaften unter bestimmten Voraussetzungen einen Brückenschlag von hochschulpolitischen zu allgemeinpolitischen Themen offen lässt.
Urteile (Auswahl)
- Studentenschaft Universität Münster (2. Oktober 1996, OVG Münster)
- Studentenschaft Universität Bonn (1996, VG Köln, 6 L 28/96)
- Studentenschaft Universität Wuppertal (1996, VG Düsseldorf, 15 L 781/96)
- Studentenschaft Freie Universität Berlin (Oberverwaltungsgericht Berlin, 15. Januar 2004, 8 S 133.03)
- Studentenschaft Universität Trier (Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2005 - 2 B 12002/04)
- Studentenschaft Humboldt-Universität Berlin (Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 4. Mai 2005 - 8 N 196.02)
Literatur
- Tim Peters, Ulrich W. Schulte: Art. 2 Abs. 1 GG und das begrenzte Mandant verfasster Studentenschaften, WissR 4/2003, 325-343.
- Ulrich K. Preuß: Das politische Mandat der Studentenschaft, Frankfurt am Main 1969
- L. Gieseke: Die Verfasste Studentenschaft. Nomos, 2001
- Erhard Denninger: Das 'politische Mandat' der Studentenschaft und andere Möglichkeiten studentischer Mitwirkung in der Hochschule.
- Reinhard Neubauer: Nicht jeder Tod eines Studenten ist hochschulbezogen
- Rote Hilfe: Die Unterdrückung der Kritik - Zur Geschichte des '(allgemein)politischen Mandats'
- Thomas Höhne: Wie man eine neutrale, dienende Position einnimmt - Zum Kampf ums Politische Mandat der "Verfassten Studierendenschaft"
Weblinks
- Verein für demokratische Studentenpolitik Berlin: Übersicht über Entscheidungen und Gesetzgebung
- Das Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit: Die Klagen gegen das politische Mandat als Projekt der "Neuen Rechten"
- Bundeskoordination FÜR das politische Mandat (bis 2000 aktiv): Von Maulkörben, Kriminalisierung und Hausdurchsuchungen
- Klagen, Klagen über alles...
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Allgemeinpolitisches_Mandat, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
