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Allgemeine Kostenpauschale

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Geschädigten eines Verkehrsunfalles, die einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger geltend machen können, wird von Versicherern und Gerichten eine pauschalierte Allgemeine Kostenpauschale zuerkannt, mit der mit dem Unfall zusammenhängende Porto,- Telefon,- und Fahrtkosten u.ä. abgegolten werden. Sie variiert ohne weiteren Nachweis zwischen 20.- € und 30.- € - je nach Gerichtsbezirk. Will der Geschädigte höhere Kosten geltend machen, ist ein konkreter Nachweis erforderlich.

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