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Regelschule
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Mit Regelschule werden in der Bundesrepublik Deutschland alle allgemeinbildenden Schulen (wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium) bezeichnet, jedoch nicht die Sonderschule. Letztere besuchen ausschließlich Schüler, bei denen eine spezielle Behinderung oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Andererseits werden Kinder und Jugendliche mit Behinderung zunehmend auch in Regelschulsysteme integriert (z. B. in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts). In Deutschland besteht grundsätzlich Schulpflicht, was im Endeffekt den Besuch der Regelschulen bedeutet.
Schülerschaft der Regelschulen
Die Schüler, die eine Regelschule besuchen, heißen Regelschüler. Ausnahmen bilden Schüler mit Behinderung, die als Integrationsschüler anerkannt sind und die Integrationsklasse einer Regelschule besuchen. Eine besondere Form des Regelschülers ist ein Schüler mit einer Behinderung, die ihm nicht die Anerkennung als Integrationsschüler ermöglicht und das Recht zum Besuch einer Integrationsklasse einräumt. Dies sind z. B. sinnesgeschädigte (blinde, sehbehinderte, schwerhörige, gehörlose) Schüler, die gegebenenfalls die Möglichkeit haben, an Regelschulen durch den mobilen Dienst unterstützt zu werden, soweit es diese oder eine vergleichbare Einrichtung in dem betreffenden Bundesland gibt.
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