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Alarmrotte
Aus Kefk.
Eine Alarmrotte ist eine Rotte von zwei Jagdflugzeugen, so genannten Abfangjägern, die zum Start in der kürzestmöglichen Zeit bereitsteht, um die Integrität eines Luftraumes zu wahren. Alarmrotten können bei Luftraumverletzungen oder anderen schwerwiegenden Zwischenfällen im Luftraum (z.B. bei Flugzeugentführungen) eingesetzt werden. Nach der Alarmierung muss die Alarmrotte innerhalb einer festgelegten Zeit (z.B. 15 Minuten) in der Luft sein.
Als Instrument zur Wahrung der nationalen Souveränität und Sicherheit unterstehen Alarmrotten im Grundsatz nationaler Befehlsgewalt. Die Gestellung von Alarmrotten und die Befugnis deren Einsatz zu befehlen kann jedoch auch im Rahmen von Bündnisvereinbarungen oder bilateralen Verträgen geregelt werden.
Die Befugnis Einsätze einer Alarmrotte anzuordnen, ist in den Nationen unterschiedlich geregelt. So liegt in Großbritannien die Befehlsgewalt hierzu komplett bei der militärischen Führung und nicht bei der politischen.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt das „Air Policing“ nach den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA, da bei rechtzeitiger Alarmierung und klarer Sachlage eine Alarmrotte möglicherweise in der Lage gewesen wäre, diese Anschläge zu verhindern.
Mit dem Anfang 2005 in Deutschland beschlossenen Luftsicherheitsgesetz sollten die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, welche es u. a. im Notfall, wie z. B. bei dem Versuch, ein Flugzeug als fliegende Bombe zu benutzen, den Besatzungen der Jagdflugzeuge auf Anweisung des Verteidigungsministers erlaubt, dieses abzuschießen. Am 15. Februar 2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz allerdings für verfassungswidrig.
In der deutschen Luftwaffe stellen zur Zeit das JG 71 „Richthofen“ in Wittmund (Ostfriesland) und das JG 74 in Neuburg an der Donau Alarmrotten. Zuständig für den gesamten deutschen Luftraum ist das Nationale Lage- und Führungszentrum – Sicherheit im Luftraum in Kalkar. Hier sitzen Vertreter von Luftwaffe, Innenministerium und Flugsicherheit zusammen und entscheiden über das Vorgehen.
Wird ein Alarmstart befohlen, so können die Besatzungen nach Annäherung an ein verdächtiges Luftfahrzeug eine Sichtidentifizierung durchführen.
Zur Verständigung dienen international durch die ICAO standardisierte Signale. Als Zeichen für den Abfangvorgang positioniert sich ein Abfangjäger seitlich und nach leicht nach vorne versetzt auf die linke Seite eines abgefangenen Flugzeuges. Die so „angesprochene“ Maschine sollte dann durch Wackeln mit den Flügeln signalisieren, der Alarmrotte folgen zu wollen. Danach würde der Jäger eine Kursänderung z.B. in Richtung auf einen Flugplatz einleiten.
In Einzelfällen ist es international schon gelungen, ohnmächtige Piloten wieder aufzuwecken oder führerlose kleinere Maschinen durch Unterschneiden der Tragfläche (zusätzlicher einseitiger Auftrieb) auf Kurs in unbewohntes Gebiet zu bringen. (Ein ähnliches Flugmanöver wurde bereits von der britischen Royal Air Force erfolgreich gegen anfliegende V1 eingesetzt, um diese vom Kurs und zum Absturz zu bringen.)
Gelingt es nicht, das Luftfahrzeug unter Kontrolle zu bringen oder abzudrängen und droht z. B. die Gefahr eines (gewollten) Absturzes mit weitreichenden weiteren Folgen, kann der Verteidigungsminister als letzte Möglichkeit den Befehl zum Abschuss erteilen.
Zur Zeit befinden sich noch die F-4F PHANTOM II im Einsatz. Ab 2008 wird der Eurofighter Typhoon diese lufthoheitlichen Aufgaben übernehmen.
