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Agrardiesel
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Agrardiesel bezeichnet man in Deutschland Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten auf Antrag für den nachgewiesenen Verbrauch von Agrardiesel eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer von dem zuständigen Hauptzollamt.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein sog. "Selbstbehalt" von 350 € je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen "Bagatellgrenze" von 50 € erhalten kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 l somit keinerlei Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seit diesem Zeitpunkt für nur noch maximal 10.000 l je Betrieb beantragen. Darüberhinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralösteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.
Die Rückvergütung soll (insb. nach Einführung der Ökosteuer) die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten stärken. Die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung wird in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt. Ein niederländischer Landwirt zahlt nach Rückvergütung 6,1¢ Steuer je Liter Diesel, ein britischer 6,0¢, ein französischer 5,5¢, ein dänischer 3,24¢ und ein belgischer 0¢. Jedoch dürfen Landwirte beispielsweise in Frankreich mit Heizöl ihre Traktoren betreiben. Deshalb ist dieses Agrardieselgesetz für deutsche Bauern von immenser Bedeutung, eben um wettbewerbsfähig zu bleiben.
In Deutschland wird die vollständige Abschaffung der Rückvergütung diskutiert.
Mit dem Agrardieselgesetz wurde am 1. Januar 2001 die frühere Gasölverbilligung abgelöst.
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