Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Abnahmepflicht
Aus Kefk.
Abnahmepflicht ist beim Kauf die Verpflichtung des Käufers zur (körperlichen) Entgegennahme des Kaufgegenstandes bei vertragsgemäßem Angebot. Eine Verweigerung hat Folgen des Gläubigerverzuges (zum Beispiel Hinterlegung), da die Abnahmepflicht in der Regel nur eine (nichtklagbare) Nebenpflicht ist. Beim Werkvertrag jedoch als Verpflichtung zur Hinnahme und (rechtlicher) Billigung des Werkes ist sie eine (klagbare) Hauptpflicht des Bestellers. Eine Weigerung hat Folgen des Schuldnerverzuges (zum Beispiel Schadenersatz).
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Abnahmepflicht, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
