Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Abmeierung

Aus Kefk.

Wechseln zu: Navigation, Suche
Wikipedia:Quellenangaben
Quellenangaben
Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht oder unzureichend durch Quellenangaben (Literatur, Webseiten usw.) belegt worden, wodurch den fraglichen Inhalten eine Löschung droht. Bitte hilf der Wikipedia, indem du gute Belege für die Informationen nennst.

Abmeierung ist ein Rechtsbegriff aus der Zeit des Nationalsozialismus, genauer aus dem Erbhofrecht.

Nach dem Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 konnte ein Erbhofbauer, wenn er sich als unfähig zur selbständigen Führung seines Hofes erwiesen hatte, die Bauernfähigkeit verlieren und abgemeiert werden. D.h. ihm konnte die Verwaltung des Hofes entzogen werden. Damit war auch der Entzug des Ehrentitels "Bauer" verbunden. Man unterschied zwischen der kleinen Abmeierung (nur Entzug der Erbhofverwaltung) und der großen Abmeierung (Entzug des Erbhofeigentums). Der Bauernhof wurde nach der Abmeierung vorübergehend unter staatliche Kontrolle gestellt oder an einen fähigeren Erben übergeben.

Herkunft

Der Begriff Abmeierung ist wesentlich älter. Er stammt wahrscheinlich aus dem 16. Jahrhundert. Die Praktik der Abmeierung wurde hauptsächlich in Nordwest-Deutschland (etwa heutiges Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) betrieben. Der Lehnsherr (Grundbesitzer) entschied, ob ein Meier den Hof an seine Erben übergeben durfte. War er z.B. mit Zins- oder Tilgungsraten oder mit Naturalienablieferungen mehr als überfällig, so wurde ihm der Hof (das Land) durch den Lehnsherr entzogen, er wurde abgemeiert. Ein anderer Meier übernahm in Folge der Abmeierung den Grund und Boden und Wirtschaftsgebäude.

Persönliche Werkzeuge