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Abmarkung
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Der Begriff Abmarkung bezeichnet in Deutschland die rechtswirksame Kennzeichnung einer Flurstücksgrenze mit Hilfe von dauerhaften Grenzzeichen in der Örtlichkeit. In Österreich, der Schweiz und in Teilen Deutschlands wird eher der Begriff Vermarkung verwendet.
Die meisten deutschen Bundesländer haben den Begriff der Abmarkung in den Katastergesetzen bzw. in speziellen Abmarkungsgesetzen geregelt, während in Österreich der Vorgang der Grenzherstellung im Vermessungsgesetz geregelt ist. Die Abmarkung ist in der Regel ein Verwaltungsakt, gegen den die Beteiligten (Eigentümer der betroffenen Grundstücke) Rechtsmittel einlegen können.
Die Durchführung der Abmarkung ist bevollmächtigten Personen oder Ämtern vorbehalten, wie den Öffentlich bestellten Vermessunngsingenieuren (ÖBVI) in Deutschland beziehungsweise den Ingenieurkonsulenten (in Österreich) oder den staatlichen oder kommunalen Vermessungs- bzw. Katasterämtern.
Innerhalb des Vermessungswesens hat sich der Terminus Vermarkung für den technischen Vorgang beim Einbringen und Entfernen eines Grenzsteines, eines Vermessungspunktes oder einer Messmarke durchgesetzt. In einigen Ländern beinhaltet er bei Grenzfestlegungen auch deren juristische Aspekte, während in Deutschland die Abmarkung den speziellen rechtlichen Akt beim Kennzeichnen eines Grenzpunktes beschreibt. (Die Abmarkung ist sozusagen die Beglaubigung der Vermarkung durch den Vermessungsbefugten, vergleichbar der Tätigkeit eines Notars).
Das Zerstören oder Verändern eines Grenzzeichens wird in den meisten Staaten der Welt als Ordnungswidrigkeit geahndet.
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