Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Abmahnkosten
Aus Kefk.
Grundsatz
Grundsätzlich sind Abmahnkosten nur als Schadensersatz oder als Verzugsschaden und damit verschuldensabhängig zu ersetzen. Dies wurde jedoch vor allem im prakitsch wichtigsten Bereich, im Wettbewerbsrecht, den praktischen Bedürfnissen nicht gerecht.
Entwicklung der verschuldensunabhängigen Abmahnkosten
Daher hat der BGH begonnen im Falle einer Abmahnung wegen Wettbewerbs- oder Schutzrechtsverstoßes, die dem Schutzrechtsinhaber entstandenen Abmahnkosten als Aufwendungsersatz nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB zu ersetzen. Begründet wurde dies damit, dass die Abmahnung der Beseitigung der von dem Abgemahnten ausgehenden rechtswidrigen Störung dient, zu der der Störer verpflichtet ist, und dass der Abmahnende, indem er einen ansonsten drohenden kostspieligen Rechtsstreit vermeidet, im objektiven Interesse und dem zumindest mutmaßlichen Willen des Verletzers handelt. Diese Rechtsprechung ist aber möglicherweise veraltet, da der BGH in letzter Zeit zurückhaltender bei der Anwendung der GoA ist (Erbensucher-Entscheidung). Für das Wettbewerbsrecht hat sich dieser Streit durch die Einführung von § 12 UWG erledigt. Für das Urheberrecht gibt es bereits einen Regierungsentwurf, der ebenfalls eine verschuldensunabhängige Ersatzfähigkeit von Abmahnkosten festschreibt, gleichzeitig die ersatzfähigen Kosten auf maximal 50 Euro begrenzt.
Höhe der Abmahnkosten
Die Höhe der Abmahnkosten bestimmt sich nach dem RVG und setzt sich aus Gebührensatz und Streitwert zusammen. In der Regel wird ein Gebührensatz von 1,0-1,3 angesetzt. Der Streitwert bestimmt sich nach der Höhe des durch die Rechtsverletzung drohenden Schadens. Teilweise werden wegen fehlender Möglichkeit der Streitwertberechnung auch Regelstreitwerte (ca. 10000 Euro) angenommen. Teilweise kam vor allem im Urheberrecht zu sehr viel höheren Streitwerten (bis 125000 Euro) und daraus resultierenden Abmahngesamtkosten bis zu 2000 Euro, was die Regierung unter anderem zum Vorschlag der Begrenzung auf maximal 50 Euro bewogen hat.
