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Abitur

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Das Abitur (von lateinisch abire = davongehen; daraus neulateinisch abiturire = abgehen werden, abituriens = Abiturient, abiturium = Abitur) bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den höchsten erreichbaren Schulabschluss. Das Abitur bezeichnet die Hochschulreife bzw. die erworbene Reife und Befähigung (Reifezeugnis, Abiturzeugnis) zu einem Studium an einer Hochschule bzw. Universität. Dieser höchste allgemeinbildende Schulabschluss wird in großen Teilen des übrigen deutschen Sprachraums (Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Südtirol) auch als Matura bezeichnet.

Zu unterscheiden ist das Abitur als allgemeine Hochschulreife (uneingeschränkte Studienberechtigung) vom Abitur als fachgebundene Hochschulreife (eingeschränkte Studienberechtigung für bestimmte Fächer).

Daneben steht der zweithöchste Schulabschluss, die Fachhochschulreife, auch Fachabitur genannt, für ein Studium an einer Fachhochschule oder dem entsprechenden Studiengang an einer Gesamthochschule.

Die Reifeprüfungen werden aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer durch Landesrecht geregelt, werden aber bundesweit als Hochschulzugangsberechtigungen anerkannt (siehe auch Kultusministerkonferenz).

Das Bundesverfassungsgericht hat 1972 mit seinem sogenannten NC-Urteil festgestellt, dass der Staat ausreichend Studienplätze zur Verfügung stellen muss um die freie Berufswahl des Abiturienten zu garantieren. Als Konsequenz aus diesem Urteil wurden Wartesemester bei der ZVS eingeführt, damit auch Abiturienten mit mittleren Zeugnisnoten ein so genanntes NC-Fach, wie etwa Medizin studieren kann; außerdem die Kapazitätsverordnung, die sicherstellt, dass die maximal mögliche Anzahl an Studienplätzen bereitgestellt wird.

Inhaltsverzeichnis

Wege zum Abitur

Allgemeinbildende Schulen

Gymnasium und Gesamtschule bereiten mit ihrer zwei oder drei Jahre dauernden Oberstufe auf das Abitur vor. Die gesamte Schulzeit beträgt damit 12 oder 13 Jahre: Primarstufe Klasse 1–4, Sekundarstufe I Kl. 5–10 und Sekundarstufe II Kl. 11–12 oder 11–13 (siehe Abschluss der gymnasialen Oberstufe). In vielen Bundesländern mit bislang dreijähriger Sekundarstufe II erfolgte in den letzten Jahren eine Verkürzung auf zwei Jahre, oder eine Kürzung ist für zukünftige Abschlussklassen geplant.

Berufsbildende Schulen

Das Abitur kann auch an Beruflichen Gymnasium (in manchen Bundesländern auch Fachgymnasium genannt) bzw. Berufskollegs mit gymnasialer Oberstufe (Höhere Berufsfachschule) erworben werden. Die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule oder die Berufsoberschule, führt ebenfalls zur Allgemeinen Hochschulreife; ohne eine zweite Fremdsprache wird die Fachgebundene Hochschulreife verliehen.

Zweiter Bildungsweg

Staatliche und private Schulen bieten Lehrgänge des so genannten Zweiten Bildungsweges an, die über sämtliche Schulabschlüsse bis zum Abitur führen.

Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder gleichgesetzten Tätigkeiten und Zeiten erhalten nach abgeschlossenem Abendgymnasium , entsprechende Kollegschulzeiten, in einigen Regionen auch an Volkshochschulen, das Abitur.

Abitur online

In diesem Zusammenhang wird in einigen Bundesländern an ausgesuchten Schulen das sogenannte Abitur online angeboten. Bei dieser Art der Lehrstoffvermittlung besucht der Schüler nur an zwei Abenden die Schule und wird an den übrigen Abenden per Internet (online) unterrichtet. Tagsüber geht er seinen üblichen beruflichen Tätigkeiten nach.

Am Ketteler-Abendgymnasium in Mainz kann das Abitur mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 auch im Online-Unterricht erworben werden. Der Schulversuch ist zunächst auf drei Jahre angelegt.

Privatschulen

Waldorfschulen führen in 12 Schuljahren zu einem eigenen Abschluss, dem Waldorfschulabschluss, mit starkem Gewicht auf künstlerischen Fächern und sozialen Kompetenzen. Der Waldorfabschluss kann als gleichwertig mit einem staatlichen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss anerkannt werden. Auf das Abitur bereiten die Waldorfschulen in einem zusätzlichen 13. Schuljahr vor, auf das Fachabitur (Fachhochschulreife) wird in der 12. Klasse vorbereitet, wobei dann der künstlerische Abschluss wegfällt; an einigen Waldorfschulen kann dies mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf verbunden werden.

Private Schulen mit einem Oberstufenzweig bereiten ebenfalls - in Tages- oder Abendform - auf das Abitur vor, das dann allerdings erst nach einer externen staatlichen Prüfung (so genannte „Nichtschülerabiturprüfung“, „Schulfremdenreifeprüfung“ oder auch „Schulfremdenprüfung“) zuerkannt wird. Einige Privatschulen sind nicht nur staatlich zugelassen, sondern auch staatlich anerkannt, so dass es möglich ist, die Hochschulreife regulär im Rahmen interner Prüfungen zu erlangen.

Weiterhin ist es möglich, sich nach selbst organisierter Vorbereitung für eine 'Nichtschülerreifeprüfung' anzumelden, um das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife zu erwerben.

Fernlehrgänge

Auch Fernschulen (wie zum Beispiel ILS, SGD oder HAF) bereiten in ca. 30 bis 42 Monaten - je nach Vorkenntnissen - auf die staatliche Externenprüfung zum Abitur vor. Dieser Weg wird vor allem von Erwachsenen genutzt, die parallel zu ihrem Berufsalltag ihr Abitur nachholen möchten.

Hochschulabschluss

Mit einem Hochschulabschluss (FH, Univ.) wird die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, wenn das Studium zuvor lediglich mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife aufgenommen wurde.

Mit dem Abschluss einer besonderen „Fachhochschule des öffentlichen Dienstes” (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) wird die Fachgebundene Hochschulreife zuerkannt.

Nichtschülerprüfung

Bei einer Nichtschülerprüfung, auch Nichtschülerabitur oder Außerschulisches Abitur genannt, kann man sein Abitur außerhalb der Schule (extern) erwerben. Dabei muss man sich autodidaktisch oder mit Hilfe externer Anbieter, etwa einer Fernschule, vorbereiten und nur zu den Prüfungen erscheinen.

Da die Abiturprüfung extern geprüft wird, ist diese Prüfung, im Vergleich zu einem normalen Abitur, erheblich schwieriger. In Nordrhein-Westfalen z. B. werden die Nichtschüler in 8 Fächern geprüft: 4 davon schriftlich und 4 davon mündlich. Erfahrungsgemäß sind die Nichtschülerabiturienten nicht in der Lage, mit normalen Abiturienten bei NC-Verfahren zu konkurrieren.

Abiturprüfung

In den sogenannten Abitur- oder Reifeprüfungen wird das vermittelte Schulwissen der Oberstufe nur in bestimmten Fächern geprüft. Die Prüfungsnoten fließen in die Abschlussnoten des Reifezeugnisses mit ein. In vierzehn von 16 Bundesländern wird ein sogenanntes Zentralabitur abgelegt, das Land Schleswig-Holstein will das Zentralabitur 2008 einführen, die Landesregierung von Rheinland-Pfalz will das dezentrale Abitur weiterhin beibehalten.

Die Abiturprüfungen werden in schriftlicher und mündlicher Form abgehalten, das Verfahren unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland deutlich.

Die schriftlichen Abschlussarbeiten werden von einem Erst- und einem Zweitkorrektor bewertet. Das Verfahren zur Festlegung der schriftlichen Endnote unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern.

Die Prüfungsvornote wird durch die gemittelten und gerundeten Kurssemesterleistungen bestimmt.

In welchen und wie vielen Fächern eine mündliche Prüfung abgelegt werden muss, wird in Deutschland unterschiedlich geregelt. Auf Wunsch des Schülers kann teilweise in einzelnen Fächern eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden. In Sachsen sind zusätzliche mündliche Prüfungen Pflicht, wenn die Prüfungsnote und die Semesterleistung sich um 2 Noten unterscheiden. Mit diesem gegebenenfalls optionalen mündlichen Prüfungsergebnis wird meist in einzahligen Verhältnissen zu der Prüfungs- und Vornote das arithmetische Mittel gebildet. Die mündliche Prüfung wird von einer staatlich eingesetzten Prüfungskommission, bestehend aus drei Lehrern, abgenommen.

Meistens wird nicht in allen schriftlichen Prüfungsfächern und insbesondere in den nichtschriftlichen Prüfungsfächern eine Benotungsentscheidung über eine zusätzliche mündliche Prüfung geregelt, da die Anzahl der mündlichen Prüfungsversuche meist kleiner der Anzahl der den NC (Numerus Clausus) bildenden Fächer ist. Daher haben die Lehrkräfte die Möglichkeit die Unterrichtsleistungen des Schülers bei der Bildung der fachlichen Gesamtnote zu berücksichtigen.

Besondere Lernleistungen, beispielsweise die Teilnahme an einem Bundeswettbewerb, Seminarkurs oder eine Facharbeit (Jahresarbeit) werden meistens in die jeweilige Fachabschlussnote mit einbezogen. In Baden-Württemberg können solche Leistungen je nach Schulart das vierte oder fünfte Prüfungsfach ersetzen; in Hessen ausschließlich das fünfte.

Für die Numerus-Clausus-Bildung wird nun der arithmetische Mittelwert aller schriftlichen und mündlichen Prüfungsfächer gebildet.

Geschichte

Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch alleine über die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen die Hochschulzugangsberechtigung mit dem Abiturreglement von 1788. Johann Wilhelm Süvern versuchte die Vereinheitlichung der allgemeinverbindlichen Reifeprüfung, diese konnte in Preußen jedoch noch bis 1834 durch Eingangsprüfungen der Universitäten umgangen werden. Am 25. Juni 1834 genehmigte dann der preußische König Friedrich Wilhelm IV. mit allerhöchster Kabinettsordre ein Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler. Danach musste sich „Jeder Schüler ... vor seinem Abgange zur Universität, er mag eine inländische oder auswärtige Universität besuchen wollen, einer Maturitätsprüfung unterwerfen“. Zweck dieser Prüfung war, „auszumitteln, ob der Abiturient den Grad der Schulbildung erlangt hat, welcher erforderlich ist, um sich mit Nutzen und Erfolg dem Studium eines besonderen wissenschaftlichen Faches widmen zu können.“ (vgl. z.B. Amtsbl. d. Königl. Preuß. Regierung zu Arnsberg 1834, S. 284-304)

Abitur-Bräuche

Das Abitur (kurz Abi) geht seit Jahrzehnten einher mit diversen Bräuchen, die zum Teil regional unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Oft erfolgt etwa die Übergabe der Zeugnisse im Rahmen eines festlichen Abiballs.

Abiturientenzahl

2005 erwarben knapp 400.000 Schüler in Deutschland die Hochschul- oder Fachhochschulreife, verglichen mit 2000 fast 15 Prozent mehr. (3,2 plus seit 2004). (Statistisches Bundesamt, Wiesbaden). International gesehen ist die Quote der Abiturienten vergleichsweise gering. Ein Vergleich zwischen den Bundesländern zeigt, dass auch hier große Unterschiede existieren, ebenso zwischen Stadt und Land.

2003/2004 erwarben etwa 23% aller Schulabgänger die Hochschulreife (Fachabitur 1,2%; Realschulabschluss 42,6%; Hauptschulabschluss 25,0%; ohne Abschluss 8,3%)

Unterschiede im Abitur in den Bundesländern

Da die Bildung in Deutschland im Kompetenzbereich der Länder liegt, gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede im Abitur. Für alle verbindlich sind aber die von der Kultusministerkonferenz vereinbarten „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung“, die als bundesweite Bildungsstandards für alle Fächer in der Abiturstufe dienen. (vgl. [1])

Siehe auch

International Baccalaureate


Wikipedia
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Literatur

  • Wolter, Andrä, Das Abitur : e. bildungssoziolog. Unters. zur Entstehung u. Funktion d. Reifeprüfung, Oldenburg : Holzberg, 1987

Siehe auch

Zum Abitur als Motiv in der Literatur, siehe auch Mobbing in der Schule.

Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Abitur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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