Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
ARD 2
Aus Kefk.
Die Bezeichnung ARD 2 steht für den Versuch, Ende der 1950er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland ein zweites Fernsehprogramm der ARD neben dem Gemeinschaftsprogramm Deutsches Fernsehen zu etablieren.
Inhaltsverzeichnis |
Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern
Bereits Anfang der 1950er-Jahre hatte es Bestrebungen gegeben, den Rundfunk in der Bundesrepublik neu zu ordnen. Die damalige, von Konrad Adenauer geführte, Bundesregierung beanspruchte Kompetenzen auf dem Gebiet des Rundfunks, die sich allerdings nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren ließen. Der Streit zwischen Bund und Ländern endete 1953 vorläufig mit der Erkenntnis des Bundes, dass die Länder an ihrer Rundfunkkompetenz festzuhalten entschlossen waren. So vermochte sich das von den Landesrundfunkanstalten betriebene ARD-Gemeinschaftsprogramm Deutsches Fernsehen zunächst einmal zu konsolidieren.
Das „Adenauer“-Fernsehen
Der alte Streit flammte aber wieder mit der Planung eines zweiten Fernseh-Vollprogramms für die Bundesrepublik auf, zumal in diesem Planungsstadium die Interessen von Bund, Ländern und Privaten aufeinander prallten. Eine Einigung kam indessen nicht zustande, bis Adenauer und sein Justizminister Schäffer am 25. Juli 1960 die Deutschland Fernsehen GmbH mit der Absicht gründeten, am 1. Januar 1961 mit den Sendungen zu beginnen.
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Am 17. Dezember 1960 erließ auf Antrag einiger Bundesländer das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, wonach bis zum endgültigen Urteil in der Bundesrepublik nur das Fernsehprogramm der ARD ausgestrahlt werden dürfe. Im späteren Urteil sah das Gericht in der Gründung der Deutschland Fernsehen GmbH einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Von ARD 2 zum ZDF
So kam es, dass die ARD unter dem Namen ARD 2 selbst ein zweites Fernsehprogramm starten wollte. Diesem Programm war allerdings kein langes Leben beschieden – es sendete lediglich in der Zeit vom 1. Juni 1961 bis zum 31. März 1963. Kaum waren nämlich die ersten Sendungen in ARD 2 ausgestrahlt worden, einigten sich die Bundesländer bereits auf einen Staatsvertrag, der die Gründung der Anstalt „Zweites Deutsches Fernsehen“ (ZDF) vorsah, einer im Gegensatz zur ARD zentral organisierten Anstalt. Das ZDF nahm schließlich am 1. April 1963 den Sendebetrieb auf.
Literatur
- Heiko Flottau: Hörfunk und Fernsehen heute.Günter Olzog Verlag, München 1972. ISBN 3-7892-7048-2
