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10-Lux-Regelung

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LED-Fahrradscheinwerfer

Die 10-Lux-Regelung beschreibt eine deutsche Regelung über die Mindestleuchtstärke von LED-Fahrradscheinwerfern.

Damit ein LED-Fahrrad-Scheinwerfer eine Zulassung entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung in Deutschland bekommen kann, muss die Leuchtleistung im Kernausleuchtungsbereich mindestens 10 Lux betragen. Zum Vergleich: Glühbirnen müssen 4 Lux und Halogenlampen 7 Lux erbringen. Zudem darf 3,4 Grad oberhalb des hellsten Punktes eine Blendleistung von 2 Lux nicht überschritten werden.

Dies wird mittels einer 10 Meter entfernten Wand getestet.

Die ersten Anbieter dieser in Deutschland zugelassenen Scheinwerfer waren Cateye (für mobile) und Busch & Müller (für festverbaute) LED-Scheinwerfer.

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