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Shared-Cost-Dienst

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Als Shared-Cost-Dienst (Dienst mit Kostenteilung) bezeichnet man in der Telekommunikation einen Dienst, bei dem sich (zumindest formal) der Anbieter einer Information und der Abrufer die Kosten für die Telekommunikationsdienstleistung zur Abrufung der Information teilen. Der Dritte im Bunde ist der Telekommunikationsanbieter, der die Technik und das Personal, Audiotex und Callcenter, zum Abrufen bereitstellt und die Benutzung jeweils dem Anbieter und dem Benutzer anteilig in Rechnung stellt.

Die bekannteste Variante sind in Deutschland die 0180-Telefonnummern. Zumindest ursprünglich ermöglichten diese Nummern, dass Anrufern nicht die normalen Verbindungsgebühren für einen Anruf, sondern verbilligte Gebühren für einen Anruf in Rechnung gestellt wurden. Gerade Unternehmen nutzen diese Nummern, um sich ein kundenfreundliches Gesicht zu geben. Es gibt unterschiedliche Klassen von 0180-Nummern, wobei die Ziffer nach der 0180 die Art der Kostenteilung bestimmt.

Aufgrund der Deregulierung des Telefonmarktes in Deutschland sanken die normalen Gebühren für Gespräche deutlich, jedoch wurden die Gebühren für die 0180-Klassen nicht angepasst. Daher ist es heutzutage immer meist deutlich preiswerter, statt einer entsprechenden 0180-Nummer eine normale Nummer zu verwenden; lediglich die 0180-2-Nummern mit 6 ct pro Verbindung könnten sich für den Anrufer "rechnen". Dieser Effekt wird durch die immer mehr aufkommenden Pauschaltarife weiter verstärkt, denn sowohl von Mobiltelefonen als auch von Festnetzanschlüssen können heut zu Tage bereits viele Kunden Festnetzanschlüsse ohne zusätzliche Kosten anrufen. Vor allem Gespräche von Mobilfunktelefonen zu 0180-Nummern sind extrem teuer, denn die Tarife sind extrem höher als die vergleichbaren Gebühren, die anfallen, wenn man vergleichsweise von einem Festnetzanschluß angerufen hätte. Im Internet finden sich Seiten, die Ersatznummern für die Vorwahl 0180 auflisten (siehe Weblinks).

Echte Shared-Cost-Nummern sind nur noch diejenigen Tarifgassen, bei denen nur ein einmaliger Betrag unabhängig von der Gesprächsdauer berechnet wird. Dies gilt jedoch ebenfalls nicht mehr bei Pauschaltarifen.

Eine weitere Variante, die laut Bundesnetzagentur heutzutage nicht mehr zulässig ist, gleichwohl aber weiterhin von Telekommunikationsanbietern angeboten wird, besteht darin, dass ein Nummernbesitzer (Anbieter) einen Gewinn aus einem entsprechenden Anruf zu seiner Nummer erlösen kann. Dabei wird vom Telekommunikationsanbieter ein Anteil der Differenz zwischen 0180-Gebühr und den realen Kosten für das Gespräch an den Nummerneigentümer ausgezahlt. Diese Auszahlung (bis zu 5 ct/Minute) wird als Werbekostenzuschuss (WKZ) bezeichnet, da viele Anbieter im Gegenzug für die Auszahlung den Nummerneigentümer zur Nennung des Anbieters zusammen mit dem Tarif verpflichten, z.B. 01805-XXXXXX (14 ct/min, Anbieter). Aus dem formalen Shared-Cost-Dienst wird in diesen Fällen faktisch ein Premium-Dienst (eigentlich 0190 (alt) und 0900 (neu) Nummern in Deutschland).

Literatur

Teurer Service: Das Geschäft mit den Mehrwertdiensten, Urs Mansmann, c't 3/2007

Weblinks

Wikipedia
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