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Bundeswappen Österreichs

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Bild:Austria Bundesadler.svg Das Österreichische Bundeswappen wurde im Jahr 1920 eingeführt, 1934 wieder abgeschafft und 1945 leicht modifiziert wieder eingeführt.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Bild:Austria Bundesadler 2.svg
<center>Österreichischer Bundesadler (Einfachere Gestaltung)<center>

Es zeigt einen freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer. Es gibt zwei verschiedene Versionen des Wappens: Eine künstlerischere Version, auf der das Gefieder des Adlers detailliert dargestellt ist, sowie eine weitere heraldischere Version, in welcher der Adler lediglich schwarz gefärbt erscheint. Beide Versionen werden parallel nebeneinander verwendet.

Geschichte

Bild:Austria coat of arms simple.svg Der Brustschild des Adlers, der Bindenschild, ist ein Symbol für das österreichische Herzogtum, das etwa dem heutigen Niederösterreich und weiten Teilen von Oberösterreich entspricht. Das spätere Lerchenwappen mit den fünf Adlern ("Lerchen") war ursprünglich das gemeinsame Wappen für die Habsburgischen Besitzungen im Ostalpenraum. Dieser Gebrauch kehrte sich im 14. Jahrhundert unter Rudolf IV. um. Eine Zeit lang waren daher auch die Bezeichnungen Neu-Österreich für den Bindenschild und Alt-Österreich für das 5-Adler-Wappen gebräuchlich.

Der Legende nach geht der Bindenschild auf die Belagerung Akkons im Dritten Kreuzzug zurück, an dem auch Herzog Leopold V. teilnahm. Es heißt, nach der Schlacht soll sein weißes Gewand völlig blutgetränkt gewesen sein, bis auf einen weißen Streifen, wo er den Gürtel trug. Entgegen dieser Legende gehen die Farben Rot-Weiß-Rot vermutlich auf den letzten Babenberger, Friedrich II., den Streitbaren (1210-1246) zurück, der als Zeichen einer stärkeren Unabhängigkeit des Herzogtums vom Reich um 1230 einen neuen Wappenschild annahm. Ältestes Beweisstück dafür ist ein wächsernes Amtssiegel vom 30. November 1230 im Stiftsarchiv des Klosters Lilienfeld.

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Doppeladler des Kaiserreich Österreichs bzw. ab 1867 Österreich-Ungarns bis 1915

Der Adler ist eine Reminiszenz an den Doppeladler des Heiligen Römischen Reichs, in dem Österreich eine führende Rolle spielte, und vor allem den auf diesen zurückgehenden des österreichischen Teils der Donaumonarchie. Letztlich stammen beide von den (einköpfigen) Feldzeichen der römischen Legionen ab. Auch unter den Babenbergern existierte der einköpfige Adler. Der Doppeladler entstand 1410, und wurde vom Kaisertum unter Franz II. übernommen. Der Doppeladler wurde später zum Symbol für die Doppelmonarchie von Österreich und Ungarn. Die linke Seite, dem Westen zugewandt, symbolisierte Cisleithanien und der rechte, dem Osten zugewande Kopf, Transleithanien. Trotz dieser Symbolik wurde 1915 ein gemeinsames mittleres und ein gemeinsames kleines Wappen entworfen (zu einem großen kam es nicht mehr), in dem der goldene Schild mit dem Doppeladler nur noch Österreich symbolisierte und durch das Familienwappen der Habsburger mit dem ungarischen Wappen verbunden wurde.

1918 sollte das Wappen, das unter Zeitdruck für das Siegel für die Friedensverhandlungen entstand, ursprünglich aus einem Stadtturm mit schwarzen Quadern, roten gekreuzten Hämmern und einem goldenen Ährenkranz bestehen. Die Farben wurden bewusst in Anlehnung an die deutschen Farben gewählt, die Symbole stellten die drei Stände dar. Dieser erste Entwurf wurde aber unter großen Protesten, beispielsweise von Adolf Loos oder von Heraldikern zurückgezogen. Der Entwurf erinnere zu stark an einfache Firmenwerbung.

Am 8. Mai 1919 wurde der einköpfige Adler beschlossen, was eine Absage an die Monarchie (Doppeladler) verkörpert. Der doppelköpfige Adler, der die Doppelmonarchie symbolisierte, wurde "geteilt" mit der Errichtung des neuen Staates Österreich. Der Hammer steht für die Arbeiterschaft, die Sichel für die Bauern und die Mauerkrone für das Bürgertum der Republik.

Bild:Österreich-Wappen (1934-1938).svg
Staatswappen Österreichs, während Zeit des Austrofaschismus (1934-1938)

1934, mit der Einführung des austrofaschistischen Ständestaates, wurde der Adler in Anlehnung an die Donaumonarchie wieder doppelköpfig dargestellt. Statt der als kommunistisch missverstandenen Symbole Hammer und Sichel sowie der Mauerkrone waren seine Köpfe nimbiert, das heißt mit einem Heiligenschein versehen, was die christliche Ausrichtung des Staates verdeutlichen sollte. Ab 1938, nach dem Anschluss an Deutschland während der Zeit des Dritten Reiches wurde er völlig unterdrückt. Nach der Unabhängigkeit 1945 wurde die zerbrochene Kette als Symbol der Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur neu hinzugefügt.

Gesetzlicher Schutz - Verwenden und Führen des Bundeswappens

Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist im Art. 8a Abs. 2 der österreichischen Bundesverfassung bestimmt. Darüber hinaus gibt es auch einfachgesetzliche Bestimmungen, welche das Verwenden und Führen des Bundeswappens regeln („Wappengesetz“, siehe Weblinks). Weiters werden durch strafrechtliche Bestimmungen die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole ( § 248 StGB), zu denen ja auch das Bundeswappen zählt, unter besondere Strafdrohung gestellt.

Neben staatlichen Behörden sind auch einzelne weitere Organisationen und Unternehmen zum Führen des Staatswappens berechtigt. Gemäß § 68 der Gewerbeordnung von 1994 verleiht das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Erlaubnis zum Führen des Wappens an Unternehmen, die sich durch besondere Verdienste um die österreichische Wirtschaft oder eine herausragende Stellung in ihrem Wirtschaftszweig hervorheben. Weiter hat jede österreichische (staatliche) Schule zwar nicht die Erlaubnis das Wappen im Schullogo zu führen, aber in jeder Klasse statt dem Bild des Bundespräsidenten (oder Landeshauptmanns) das Wappen aufzuhängen.

Die Gestaltung des Bundeswappens ist in den entsprechenden Gesetzestexten exakt festgelegt und ist als solches unveränderbar. Verschiedene Behörden und Organisationen, die zum Führen des Wappens berechtigt sind, verwenden dennoch abgewandelte Formen davon; meist als „Behördenlogos“ bezeichnet.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Bundeswappen_%C3%96sterreichs, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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